Kommentare über DER GEMEINSAME ANWALT - EIN TEURER IRRTUM FÜR DIE BETROFFENEN MANDANTEN :

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51 von 93 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 07.02.2009 - 04:17:19:

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#1
Was ist aber wenn sich beide einig sind? das machen dann die anwälte, dass sie mit den beiden z.B. eine ehescheidungsfolgevereinbarung treffen.



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33 von 63 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 16.02.2010 - 11:20:02:

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#2
Wenn Sie vorher eine Fam.-Rechtsschutz hatten,werden die Kosten über diese übernommen(pro Person)?



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36 von 65 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 23.03.2010 - 08:28:49:

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#3
Guten Tag!

Meine Ehefrau hat im lezten Jahr die Scheidung eingereicht!
Im September hat sie das Scheidungsverfahren beim zuständigen Amtsgericht ruhen lassen, ich habe dem schriftliche zugestimmt!

Was ist zu tun, um meinerseits auf dem schnellsten wege geschieden zu werden?

Versorgungsausgleich,... liegt alles fertig vor!


Mit freundlichen Grüßen

Mario Beck
Schmittbachstraße 12
55469 Simmern



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37 von 63 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 12.05.2010 - 18:43:30:

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#4
Hallo zusammen" Der Artikel ist einfach GENIAL !! Mir hat man sowas angeboten 2wir sind gerne bereit, in einem Gespräch mit ihnen und Ihrer Fau zu Dritt die Situation im einzelnen zu besprechen und zu rechnen2.Was für ein trick! Gott sei Dank, habe mir das überlegt und kam zu ähnlichen Gedanken, wie oben beschrieben...Mfg Peter

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