Kommentare über BGH: Ab wann muss eine Mutter nach der Trennung Vollzeit arbeiten?:

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97 von 185 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 18.07.2008 - 03:23:46:

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#1
Hallo Fr. Templer, mein Ex-Ehemann trennt sich derzeit von seiner 2. Ehefrau, die 3 nicht eheliche Kinder (8, 10, 13) in diese Ehe mitgebracht hat, deren Vater verstorben ist. Ich habe mit meinem Ex-Ehemann 3 eheliche Kinder (6,6,12) und bekomme gemäß einer v. Anwalt erstellten Unterhaltsvereinbarung für die Kinder und mich selbst Unterhalt, auf den jedoch mein Halbtagsgehalt angerechnet wird. Soweit ich informiert bin, hat er die Kinder der 2. Ehefrau nicht adoptiert. Meine Frage: Ist sie unterhaltsberechtigt? Muss ich um meinen Unterhalt fürchten? Wie ist die Rangfolge in diesem Fall nach dem neuen Recht? Gruß Anika B.
Templer

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Fertig 18.07.2008 - 05:10:00:

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#2
Minderjährige Kinder, die im Rang den Ehefrauen vorgehen, sind nur unterhaltsberechtigt, wenn es sich um ehelich geborene, anerkannte oder adoptierte Kinder handelt.

Eine zweite Ehefrau steht der Ersten im Rang gleich, wenn sie ebenso wie die Erste (von diesem Mann stammende, anerkannte oder adoptierte) betreuungsbedürftige Kinder hat oder es sich um eine lange Ehedauer handelt.

Ansonsten wird der Unterhalt der anderen Ehefrau erst nach Abzug des Kindesunterhaltes und des Unterhaltes für die betreuende Mutter ermittelt, was häufig dazu führen wird, dass nichts mehr übrig bleibt.

Bitte berücksichtigen Sie, dass dieser Kommentar nur allgemeine Informationen enthält und keine Antwort auf den Einzelfall darstellt. Eine weitergehende anwaltliche Beratung ist in jedem Fall sinnvoll.



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Fertig 13.08.2008 - 10:53:08:

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#3
Hallo Frau Templer,

meine Frau trennte sich vor 4 Wochen wegen eines anderen von mir. Vor zwei Wochen informierte sie mich, dass sie die nächsten 10 Jahre Ehegattenunterhalt haben möchte. Wir haben eine 5 jährige Tochter, meine Frau arbeitet halbtags und waren 9 Jahre verheiratet. Meine Tochter hat einen Ganztageskindergartenplatz und ich könnte auch 2 mal die Woche meine Tochter in den Kindergarten bringen und abholen. Jedoch möchte sie nicht mehr arbeiten, da ihr freund 300 km entfernt wohnt und sie die freie Zeit für die Fahrt benötigt. Ich verdiene ungefähr 3200 Euro Netto im Monat, meine Frau 800 Euro. Sie möchte nach der Scheidung 1000 Euro und das 10 Jahre lang. Ist das rechtens oder muss sie, wenn eine Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist mehr arbeiten?

Vielen Dank
Klaus B.
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Fertig 19.08.2008 - 06:28:05:

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#4
Nachd dem Willen des Gesetzgebers muss eine Mutter gdsl. nach dem 3ten Lebensjahr des Kindes Vollzeit arbeiten, wenn geeignete Betreuungsmöglichkeiten vorhanden sind. Der BGH hat allerdings bereits angedeutet, dass es Fälle geben kann, bei denen die Frau trotzdem noch einen Anspruch auf Unterhalt hat; jedoch nicht in voller Höhe.

Die Ermittlung der Höhe ist im Einzelfall vorzunehmen, wobei auch die Verdienstmöglichkeiten, Steuerklassen und andere Einkünfte (Vermietung; Kapital; etc) eine Rolle spielen.

Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2008 allerdings auch festgelegt, dass ein neuer Lebenspartner -es kommt nicht darauf an, dass man zusammen wohnt- zu einer weiteren Reduzierung führen kann (bis auf Null €).

Diese beiden Aspekte zugrundegelegt, wage ich zu prognostizieren, dass Ihre Frau mit dem ihrerseits gewünschten Anspruch nicht 10 Jahre lang durchkommen wird. Genaueres kann man erst sagen, wenn die exakten Auskünfte zu den Einkünften beider Eheleute vorliegen und Ihre Frau das "Verhältnis" nachweisbar bestätigt. Außerdem müßten noch weitere Fragen geklärt werden, wie z.B. bestehende Krankheit, etc.

Ihre Rechtsanwältin Templer




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Fertig 05.01.2009 - 06:37:55:

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#5
Ihre Frage / Meinung?



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Fertig 14.01.2009 - 01:42:05:

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#6
habe zwei kinder 11-15 jahre wann muss ich
vollzeit arbeiten.



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Fertig 30.04.2009 - 07:27:40:

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#7
Habe drei Kinder, 6,3 und 1. Wobei nur die 1. Von meinem Exmann sind. Ab wann kann er Aufgrund dem Alters der Kinder eine Tätigkeit verlangen und welche? Die 3 jährige wartet seit fast einem Jahr auf einen Kindergartenplatz und Hort gibt es nicht nur Mittagsbetreuung bis 1500. Wie schnell muss man dann eine Tätigkeit aufnehmen, bzw. was wen es keine Stellen gibt?



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Fertig 26.05.2009 - 05:20:16:

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#8
Trennung:Paar Kinderlos 20 Jahre verheiratet Frau 40 macht 1-2 Jahre auf Psysche und damit Ehe kaputt .Frau fährt in Kur und zieht aus da nichts mehr läuft .
Ehemann erfährt von Kurschatten Ehemann 45 zahlt freiwillig Unterhalt usw.
Stellt Hausrat zur Verfügung ohne Unterschrift usw.
2 Pflegekinder von Geburt bei dem Paar 14 und 16 bleiben auf eigenen Wunsch beim Pflegevater desen Namen Sie auch angenommen haben.Gnädige Frau hat Mini Job gibt diesen auf anraten Ihres Anwaltes auf(Gesundheit dann kann Er zahlen)Logisch Ehefrau versucht mehr rauszuholen fordert Anteil Kindergeld und Anteil Pflegegeld obwohl klar defeniert ist das Pflegegeld für Kinder
und nicht für sonstiges.
Das gesamte Pflegegeld verfolgt den Zweck, den Unterhalt des Kindes außer Haus sicherzustellen, es muss somit voll für den Unterhalt des Kindes verbraucht werden. Die Pflegeperson ist nicht berechtigt, einen Teil hiervon für sich selbst auszugeben, quasi als Honorierung ihrer Leistung.
§ 39 Abs. 1 SGB VIII legt fest, dass, wenn Hilfen zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII geleistet werden, auch der notwendige Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses sichergestellt wird. Dies umfasst nach Satz 1 zunächst den notwendigen Unterhalt im Sinne der materiellen Aufwendungen für das Kind. Nach Satz 2 umfasst der notwendige Unterhalt auch die Kosten der Erziehung. Zunächst ist festzustellen, dass der, was insofern zwischen den Beteiligten unstreitig ist, notwendige Unterhalt nach Satz 1 bezüglich der materiellen Aufwendungen für das Kind nicht als Einkommen der Kläger anzurechnen ist, da er ausschließlich zur Erfüllung der materiellen Bedürfnisse des Kindes dient. Anspruchsberechtigt ist hier insofern nicht die Pflegeperson, sondern das Kind.

Hinzu kommt Ehemann muß Überstunden machen und ausbezahlen lassen hat somit höheres Einkommen und darf weil er arbeiten geht nun noch mehr zahlen.
Frau weiß dies natürlich und hat dies eventuell geplant da mehr zu holen ist.

Soviel zum Gesetz wann muß eine Frau wieder arbeiten gehn!!





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Fertig 12.06.2009 - 05:33:52:

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#9
Mein Sohn (15)ist zu 80% schwerbehindert. Ich gehe halbtags(20Std.) arbeiten. Nun soll ich laut Exmann vollzeit arbeiten und er bezahlt keinen Ehegattenunterhalt mehr.
Ist das so korrekt??



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Fertig 22.07.2009 - 01:47:55:

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#10
Ich bin jetzt seit 1 Woche gescheiden, und bin heute aufgefordert worden, vollzeit arbeiten zu gehen. Mein Sohn 8.Jahre besucht demnächst die 3.Klasse und ich selbst bin täglich 5 Stunden bei einer 5 Tage Woche in einem anderen Ort beschäftigt. Ist es so das ich gezwungen werde meinen Sohn dann in eine ganztagestätte zu stecken, nur weil mein Ex mir keinen Unterhalt mehr zahlen will ? Bekomme ab Sep. 09 nur noch Kindesunterhalt.
r


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Fertig 31.08.2009 - 08:20:17:

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#11
Und was ist wenn Exfrau auf krank macht?
ARGE dies scheinbar noch unterstützt? Frech bis zum abwinken!
Gnädige Frau kassiert dann Unterhalt und lacht sich auf dem nicht angegebenen Job kaputt.Wärend der Ehemann Haus Kinder usw versorgt.
ARGE zeigt kein Interesse trotz Aufforderung wie BGH sagt 30 Bewerbungen im Monat usw ist doch lächerlich. Bringt veralterte Gutachten usw das mit 39 nicht zum arbeiten geboren und fordert und fordert Klagt sogar auf Nachehlichen Unterhalt einfach lächerlich diese Gesetze



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Fertig 24.01.2010 - 07:51:38:

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#12
ich bin alleinerziehend mit 3 kindern(14,16,19)und seit september2009 arbeitslos bisher hatte ich halbtags gearbeitet da meine kinder alle noch zur schule gehen nun will das arbeitsamt dass ich eine vollzeitstelle annehme muss ich das
Kati A.


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Fertig 02.02.2010 - 12:08:05:

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#13
Bin immer wieder erschüttert! Wenn man zwei gesunde Hände, Beine und einen Kopf zwischen den Schultern, in der Blütezeit seines Lebens steht (37 Jahre alt) und die Kinder aus dem gröbsten raus (12,14) steht doch einer Erwerbstätigkeit nichts mehr im Wege,oder? Aber nein, es gibt einen neuen Lebenspartner, der nicht zählt, ein Haus mit mehr als 200 qm Wohnfläche und 1.000 qm Grundstück in dem die gnädige Frau wohnt und einfach nicht auf das Geld ihres Ex verzichten will - immerhin führt sie ein tolles Leben: immer gestylt, Solariumgebräunt, Fitness-Studio gestählt und Karibik-Kreuzfahrten mit dem Neuen, die Kinder gegen den Vater und dessen neue Lebensgefährtin aufgehetzt, dem die Gründung einer neuen Familie fast unmöglich ist, weil er den Lebensstandard seiner Ex finanzieren muss - laut Gesetz!!!
Was sind das für Rechte in Deutschland? Es ist kaum zu glauben, aber wahr!
Die am meisten leiden, sind die Kids - weil die von der Mutter immer nur vors Loch geschoben werden und so sehr beeinflusst, dass sie zum Lügen vor Gericht gezwungen werden!
...und im Gerichtssaal: der Richter lächelt dem Ex-Ehemann zu, der Anwalt der Ex-Ehefrau lächelt und selbst der eigene Anwalt lächelt, weil alle wissen, wer der Verlierer sein wird: nämlich der Ex-Gatte!
Ich als Lebenspartnerin eines 'gebrauchten' Mannes weiß nur zu gut, was für ein dickes Fell man sich in einer solchen Poition zulegen muss! Böse Beschimpfungen und schmutzige Wäsche über die Anwälte, die Kinder 14 Tage lang geimpft, schön böse zu Daddys Neuen zu sein und selbstgefällig die Aussage untermalen, Sie habe sich ja nur von dem Mann getrennt, aber doch nicht von seinem Geld...
Wo bitte bleibt da die Gerechtigkeit???
r


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Fertig 17.02.2010 - 02:43:07:

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#14
Hier passt der Satz aus Deutschen Gerichten:
Gerechtigkeit wollen Sie?
Hier bekommen Sie einen Beschluss und sonst gar nichts.
:-))
r


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61 von 105 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 04.05.2010 - 02:39:08:

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#15
Da jeder Richter seine Urteile verfassen kann wie er will,
muß Sie es nur richtig anstellen um durch zu kommen und Unterhalt bis zum niemeleins Tag zu kassieren.
So viel zu Recht in Deutschland!!!!!!!!!

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