48 von 93 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 10.02.2009 - 04:24:02:
#1
Gilt die Scheidungstrennungsvereinbarung auch, wenn diese notariell vor dem 1.1.2008 erfolgte? Genauer im Jahr 2005?
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17 von 45 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 14.09.2009 - 08:03:05:
#2
Ich bin selbständig, habe 1992 geheiratet,bin mit 400.000€ Schulden in die Ehe(Haus gebaut 1990),notariell beurkundete Gütertrennung bei Heirat,in 1998 alles getilgt.Meine Ehefraus ist ebenfalls selbstängig,wie verhält es sich jetzt nach dem 1.9.09 bei einer Scheidung , was passiert mit meine Kapitalversciherungen ?
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7 von 15 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 10.01.2010 - 04:15:35:
#3
Hallo, ich habe im Dez 03 eine Scheid.vb unterschrieben welche gegenseitige Vermögensausgleiche ausschließt. Mein Ex hat zur Ehezeit von seinen Eltern im Zuge der Vorverbung eie Immobilie für 55.000€ (VKW 200.000€) übernommen. Die Scheid.vb ist weder vom Gericht beschlossen worden, noch wurde diese notariell beglaubigt. Aufgesetzt hat diese VB sein Vater welcher Anwalt und Notar ist. Kann ich diese anfechten, da ich mich übergangen fühle u. es eben keine objektive Haltung des Anwalts war. Ich nunmehr den Tatbestand der Sittenwidrikeit meine zu sehen. Gruß Ilko
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8 von 13 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 16.02.2010 - 02:13:40:
#4
Welcher Zeitpunkt ist für die Rentnberechnung relevant? Der Trennungszeitpunkt oder der Scheidungszeitpunkt?