41 von 94 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 23.03.2009 - 13:23:17:
#1
Wir haben in einem Eheauseinandersetzungsvertrag Unterhalt für mich und die Kinder, die bei mir leben geregelt. Ich bin schon während der Ehezeit 30 Std / Woche berufstätig gewesen. Davon wird ein Teil im Vertrag als überobligatorisch benannt. Inzwischen gehe ich 34,5 Stunden arbeiten, wir haben mündlich einen etwas niedrigeren Unterhalt verhandelt als im Vertrag angegeben. Aufgrund des Urteils der vergangenen Woche möchte mein Mann nun den Unterhalt (vor allem wegen der überobligatorischen Arbeit) kürzen. Wie sind da seine Chancen?
Barbara Jost
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54 von 95 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 16.04.2009 - 01:47:41: Betreff: Nachehelicher Unterhalt
#2
Beim nachehelichen Unterhalt(11Jahre)wenn die Ex statt halb-nun Vollzeit arbeitet, ab wann kann der Unterhalt angepasst werden?Ab wann ist Nachhaltigkeit?
Barbara Jost
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41 von 93 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 16.04.2009 - 01:51:03: Betreff: Nachehelicher Unterhalt
#3
Gerne würde ich wissen wann der nacheheliche Unterhalt bei Annahme eines Vollzeitsjobs ( vorher nur halbtags )gekürzt werden kann. Ab wieviel Monate ist er nachhaltig ?
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48 von 92 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 28.06.2009 - 03:55:32:
#4
Altersgrenzen für die Arbeitsaufnahme gibt es wohl doch? Warum wird dies so schwierig umschrieben ?