Kommentare über Grundsatzentscheidung des BGH zum Ehegattenunterhalt:

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56 von 100 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 19.04.2009 - 16:03:05:

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#1
hallo,
es geht um nachehelichen Unterhalt.Ich war 32 Jahre verheiratet und in dieser Zeit nur teilzeitbeschäftigt, da ich ja auch noch 3 Kinder zu betreuen hatte. Jetzt bin ich 54 Jahre alt,Kinder sind aus dem Haus, mein Mann braucht mich nicht mehr, also Scheidung.Da ich eine Vollzeittätigkeit ausüben soll, habe ich bereits 140 Bewerbungen geschrieben, davon 140 Absagen - zu alt.Was soll ich noch machen, mein Mann will nicht zahlen. Was macht man mit den Frauen, die zu alt sind (lt. unserer Gesellschaft) um Arbeit zu finden?? Hartz IV?? und der Allgemeinheit auf der Tasche liegen, während der Mann in Saus und Braus lebt? Ist das gerecht? Die Dummen sind die älteren Jahrgänge und die Langzeitverheirateten.



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60 von 114 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 10.05.2009 - 02:55:34:

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#2
Hallo!
Wie kann man sich helfen,wennn genau wie in dem beschriebenem Beispiel Berufstätigkeit und Hobbies der Kinder Unterhalt nötig machen!?Mein zukünftiger Exmann erpreßt mich,unseren gemeinsamen Hof nicht an mich und meine Eltern zu verkaufen,sollte ich nicht auf Ehegattenunterhalt verzichten!Er wäre nicht bereit für mich zu zahlen und sein Selbsterhaltungswert würde derart schrumpfen,würde eer mit seiner neuen Freundin zusammenziehen,das will er nicht!Zum Wohle der Kinder ist das ja nicht gerade!Zumal ich beim Anwalt einen Vertrag mit meinen Eltern unterschrieben habe,das Haus,bzw. im Falle eines Verkaufes den halben Verkaufsweert den Kindern zu geben,damit ihnen was bleibt.Also verkauft er im Prinzip seine Haushälfte an die Kinder,nur wegen der noch bestehenden Schulden können wir das ja nicht im Grundbuch den Kindern übertragen,da müssen eben meine Eltern stehen.
Es mußdoch Möglichkeiten geben solche Unvernunft über seinen Kopf,gerichtlich,per Jugendamt oder so zum Wohle der Kinder zu regeln.Unabhängig vom Ehegattenunterhalt,das ja wie oben beschrieben gesetzlich verpflichtend für ihn ist!



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36 von 76 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 12.02.2010 - 10:15:15:

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#3
Die Kinder leben in meinem Haushalt.Das Jugendamt zahlt den Mindestunterhalt. Wir leben in meinem mir bereits vor der Ehe gehörenden Haus. Da ich im Gegensatz zu meinem Mann arbeite, verlangt er von mir Unterhalt.Kann mir der Wohnvorteil angerechnet werden?



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15 von 34 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 24.10.2010 - 07:07:48:

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#4
bin 80 ,gehe ins Altersheim,habe Pflegestufe1 und 600 Euro Rente.mein Ehemann verweigert mir Unterhaltszahlungen sowie die Hälfte unseres Zugewinnes.kann ich Härtefallscheidung beantragen?

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