56 von 105 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 11.08.2009 - 09:53:33:
#1
Hallo , ich habe folgende Frage : Ich bin geschieden . Mein Ex - Gatte lebt in Österreich . Unsere gemeinsame Tochter (16)lebt bei mir .Der KV zahlt für sie 270 Euro . Unsere zweite Tochter (13) lebt bei ihm . Ich zahle nichts . Für sämtliche Ausgaben wie Zahnklammer , Konfirmation ,etc. bin ich alleine zuständig . Der KV ist selbständig und rechnet sich selber arm . Ich bin wieder verheiratet und habe ein 2-jähriges Kind . Von daher habe ich nun auch nur einen Job von 160 Euro . Der KV strebt nun einen Unterhaltsprozeß an . Kann mir da etwas passieren ? Oder geht das am Ende für ihn sogar schlechter aus ? Und wo ist der Gerichtsstandort ,in Ö oder bei mir hier in Köln ? Und muß ich dahin ? Vielen Dank für eine Antwort .
Diesen Kommentar bewerten:
54 von 106 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 11.08.2009 - 11:38:50:
#2
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich nehme Bezug auf die „Ersparnisse bei einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft“. Meine Frau und ich haben uns Jan. 2001 getrennt. Seit dem geht es bei mir finanziell soweit in den Keller, dass ich vor der Überlegung stand, Insolvenz zu beantragen. Und wieso?? Mein Einkommen war bei der Trennung so hoch, das ich auf 128 % veranschlagt wurde. Doch anstatt mein Gehalt ist durch Arbeitswechsel nicht gestiegen, sondern immer weniger geworden. Habe eine Herabsetzung beantragt, doch das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den Antrag mit den Worten, „Vor dem Hintergrund seiner beruflichen Qualifikation und Erfahrung dürfte ein Stundenlohn von rund 16,50 € brutto…. Zu erzielen sein.“ Entschuldigung wenn ich das jetzt so sage, aber wo leben den unsere Richter?? Ich war zu diesem Zeitpunkt im Discounter tätig. Musste aber später aus gesundheitlichen Gründen austreten. Habe jede Arbeit angenommen, die mir ein Einkommen verschaffte. Nur mit diesem Einkommen hatte ich kein auskommen. Ich habe teilweise unter 1000,--€ gelegen. Wurde auch ein Jahr krank, somit im Bezug von Krankengeld. Meinen Unterhalt für meine Tochter habe ich aber weiterhin bezahlt. Habe in den letzten drei Monaten ca. 2.500,--€ netto verdient. Jetzt bin ich arbeitslos, seit dem 31.07.2009 und Überschuldet. Deswegen Überschuldet, weil ich mir einen Kredit aufgenommen habe, um den rückständigen Unterhalt für meine Tochter zu zahlen. Desweiteren zahle ich noch für meine nicht mehr existierende Ehe ab, da ich zum Zeitpunkt der Trennung die Finanzierung der Eigentumswohnung übernommen habe, meine Miete und meinen Lebensunterhalt bezahlen musste. Mit meinem Einkommen bezahle ich diese Schulden ab, es bleibt für mich nichts mehr übrig. Meine Tochter hat sich von mir abgewandt, weil ich ihr kein Nintendo DS oder sonstiges kaufen kann. Beschwert sich, das ich ihr zum Geburtstag oder zu Weihnachten, das mir verfügbare schicke. Jetzt will sie an der Klassenfahrt teilnehmen. Das sind mal wieder 150,--€. Wovon?? Von 667,-- € Arbeitslosengeld!! Dann darf ich laut Arbeitsamt nur 165,-- € dazu verdienen. Alles was darüber ist, ziehen sie mir 235,-- € ab. Von den Ersparnissen?? Mein Lebensunterhalt wird nur durch Schenkungen seitens meiner Eltern, Freunde und Familie bezahlt. Meine Freundin übernimmt die medizinische Vor- / Versorgung, die kompletten Lebenshaltungskosten, meine Benzingeld, damit ich ab und zu zur Arbeit komme. Wo sind denn da noch an Ersparnisse?? Meiner Meinung nach, sollte man da noch einige Sachen überarbeiten!!! Alle schimpfen nur auf die säumigen Väter, aber was manchmal dahinter steckt, das sieht keiner. Möchte man sich ein neues Leben mit einer neuen Lebenspartnerin aufbauen, soll sie dann auch noch dafür bezahlen??
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Lauble
Diesen Kommentar bewerten:
52 von 104 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 13.08.2009 - 12:32:01:
#3
Mein Lebensabschnittspartner ist seit 01.04.2009 arbeitslos und neben unserern beiden Kindern noch für seinen Kind aus vorheriger Beziehung unterhaltspflichtig. Hierfür zahlt er trotz arbeitslosigkeit weiter einen Betrag von 426,- Euro ist das richtig oder könnt er den Betrag reduzieren. Fließt ein Eigenheim mit in die Berechnung ein?
Diesen Kommentar bewerten:
767 von 797 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 05.02.2010 - 03:00:01:
#4
ich bekomme bis juni unterhaltsvorschuss. bezüglich der unterhaltszahlungen gibt es keine aussicht das der vater meiner 2 söhne(10,8) unterhalt zahlt. er ist wieder verheiratet und macht derzeit eine neue berufsausbidung. sein einkommen lag bis jetzt immer unter dem selbstbehalt von 900,-. welche möglichkeiten habe ich den untehalt einzufordern? seine frau hat einen guten verdienst. wird das mit berücksichtigt?