Kommentare über Verzögerung beim neuen Unterhaltsrecht beendet:

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Anonym (getr.leb. Frau)


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72 von 141 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 15.03.2007 - 05:42:46:

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#1
ich bin derzeit im Trennungsjahr. Wenn die Scheidung erst im Sommer stattfindet, trifft das Gesetz mit als "Restfamilie" (1Kind) voll und ich muss mit erhebl. Nachteilen rechnen. Wäre es besser gewesen, sich vorher scheiden zu lassen?



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68 von 135 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 21.03.2007 - 00:25:20:

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#2
Hallo,
wird nach neuem Recht eine neue Ehefrau die wegen Krankheit nicht arbeiten kann bei der Berechnung des Kindsunterhaltes berücksichtigt?
Sandra


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79 von 140 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 21.03.2007 - 03:36:29:

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#3
Hallo,

Ein Mann ist für zwei noch minderjährige Kinder zu Unterhalt verpflichtet, lernt eine neue Frau kennen und heiratet diese. Diese Frau kann aufgrund von Krankheit (80% Schwerstbehindert keinen Beruf ausüben, so daß der Mann nun auch für seine Ehefrau voll und ganz alleine sorgen muß. Wie sieht diesbezüglich das Familiengesetz dazu aus. Wird die neue Ehefrau bei die Berechnung berücksichtigt? Schließlich hat die neue Familie ja auch ein Recht ein anständiges Leben oberhalb der Armutsgrenze führen zu dürfen, oder etwa nicht?




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77 von 141 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 25.03.2007 - 07:02:22:

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#4
In dem Artikel wird berichtet, das es grundsätzlich keinen lebenslangen Unterhalt mehr gibt. Auf welchen Zeitraum ist er denn nun maximal begrenzt? Danke!



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72 von 145 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 26.03.2007 - 02:57:46:

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#5
Hallihallo,

mein neuer Freund wurde vor ca. 3-4 Jahren von seiner Ex-Frau geschieden, seit dem zahlt er für sie und sein Kind Unterhalt.
Hier geht es um den Unterhalt seiner Ex-Frau, diese bezieht ca. 520 Euro Unterhalt für sich, geht nebenher arbeiten bekommt dafür knappe 900 Euro netto, dazu noch Kindergeld, nebenher hat sie sich ein Haus gekauft. Meine Frage, ist das wirklich rechtens? Ich dachte die Partner sollten so gleichberechtigt wie möglich aus einer Beziehung gehen, das ist aber keinenfalls Gleichberechtigung. Dazu zu sagen ist, das diese Frau in einer festen Beziehung lebt, ihr Freund jedoch nicht ihre Anschrift gemeldet ist.
Gibt es hier irgendeine Möglichkeit etwas zu machen?

Ich würde mich über eine Antwort freuen

Liebe Grüße




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68 von 135 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 30.03.2007 - 00:39:39:

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#6
Mein Mann zahlt Unterhalt. Ich bin seine neue Ehefrau, leider ohne eigenes Einkommen. Muss bei der Unterhaltsberechnung für das Kind auch meine Person berücksichtigt werden?



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67 von 127 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 19.04.2007 - 06:32:50:

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#7
Hallo

mein Lebensgefährte hat 3 uneheliche Kinder ich habe keine Kinder und bin voll berufstätig und wir werden im August 2007 heiraten. Kann mein Gehalt zu dem Unterhalt hinzugerechnet werden? Und wie sieht es mit dem Unterhalt aus, wenn wir auch ein Kind zusammen haben? Wird der Unterhalt an die anderen 3 Kinder dann gekürzt, so das wir auch Leben können? Und wonach richtet sich der neue Selbsterhaltungsbedarf der auf 1000 € heraufgesetzt werden soll? Gilt dies nur für den Unterhalt hat den Ex-Partner oder auch für den Kindesunterhalt?



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65 von 123 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 11.05.2007 - 09:15:32:

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#8
Ich bin schwer erkrankt und pflegebedürftig geworden. Meine Ehefrau hat mich verlassen um mit einem jüngeren gesunden Mann zu leben. Beide sind wir Rentner. Wenn ich nun die Scheidung einreiche, muss ich dann noch weiter unterhalt bezahlen? Also weiterhin doppelt bestraft bleiben?



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58 von 113 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 14.05.2007 - 02:50:54:

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#9
bin seit vier jahren geschieden wie lange muß ich meiner frau noch unterhalt zahlen



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61 von 121 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 21.06.2007 - 00:39:42:

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#10
Ich habe gerade mein Fachabitur gemacht. Nächstes Jahr mache ich ein Anerkennungsjahr als Erzieherin und werde auch etwa 900 Euro verdienen. Meine Frage. Endet mit diesem Anerkennungsjahr und meinem eigenen Verdienst auch die Unterhaltspflicht für meinen Vater (ich bin nichtehelich geboren) oder muss er bezahlen bis meine Ausbildung beendet ist. Er will nämlich jetzt den Unterhalt streichen.
Bernd Kaczmarek


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Fertig 03.09.2007 - 09:20:59:

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#11
Diskriminiert werden ja wohl weiterhin eher nichtehliche Väter. Sie können gegen den Willen der Kindesmutter nicht das Sorgerecht für ihr Kind erhalten, ganz egal wieviel sie sich um ihr Kind kümmern und ob sie mit dem Kind zusammenleben. Mit dem alleinigen Sorgerecht hat die Kindesmutter dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht und Anspruch auf Unterhalt vom Kindesvater. Selbst die Inanspruchnahme der "Vätermonate" kann dem nichtehelichen Vater von der Kindesmutter verwehrt werden.



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Fertig 17.10.2007 - 06:32:25:

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#12
Hallo,
mich interessiert, wie sich die neue regelung auf bereits getrennt lebende oder Geschiedene auswirken wird? Gilt sie nur für "Neufälle" oder wird bei oben genannten zum Stichtag der Gesetzesänderung der unterhalt gekappt?
Vielen Dank!



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51 von 94 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 22.11.2007 - 07:58:37:

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#13
Hallo, wir haben eine sogenannte Patchworkfamilie. Ich aus erster Ehe zwei Kinder (10 + 14) Mein neuer Mann hat ein Kind (11) wir zahlen für die Tochter, was völlig ok ist aber auch für die Exfrau obwohl Sie 20 Std. in der Woche arbeitet. Müssen wir nach der neuen Regelung nun trotzdem weiterzahlen. Oder hebt sich das jetzt endlich auf?
Danke für die Beantwortung.
Gruß Claudia



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39 von 89 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 14.12.2007 - 07:11:40:

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#14
Das neue Unterhaltsrecht tritt ja wohl jetzt ab 01.01.2008 in Kraft. Ich befinde mich in einem lfd. Ehescheidugsverfahren, wo primär der Ehegattenunterhalt streitig ist. Ich habe ein 10 jähriges Kind welches bei der Mutter lebt. Sie hat eine 3/4 Stelle mit 890.- brutto mti. und 690. Euro netto. Der Richter hat Ihr bei Ihem UREK von Ihrem Netto anerkannt bzgl abgezogen: Fahrt zur Arbeit und Kind in die Schule,Hortkosten weil das Kind ganztags betreut wird und schon immer den Gangztags Kindergarten und eine Ganztagsschule besucht? Das Kind ist selbständig und intelligent. Betreuung ist kein Problem.
Meine Frage: Muß der Familienrichter eine Befristung des Unterhalts an meine Frau bechließen? Und zwar laut neuen Gesetz nicht mehr nach dem Altersphasenmodell sondern deutlich früherß Wenn das Kind 14 oder 15 Jahre alt ist? Läuft dann der Unterhalt an meine Frau endgültig aus?
Vielen Dank
Alex



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47 von 93 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 09.01.2008 - 12:22:45:

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#15
Hallo, nach meiner Scheidung von einer Frau, die lebenslänglich vorhat, nicht mehr arbeiten zu gehen, muss ich seit 3 Jahren einen Unterhalt an sie zahlen. Nun bin ich wieder verheiratet, habe ein Kind. Verdiene 2500 bis 3000 netto. Wie lange noch muss ich den Unterhalt an die geschiedene zahlen, so lange sie nicht mehr arbeiten geht? Ist diese Frau verpflichtet, mir die Formulare des Finanzamtes über die von mir bezahlten Beträge zu unterschreiben?

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