26 von 51 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 18.01.2010 - 05:24:02:
#136
@135
3 [1.901 - 2.300] 537 – 184 = 353 - Du musst 353,00 Euro Unterhalt zahlen.
Teufel
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27 von 53 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 18.01.2010 - 05:25:03:
#137
@ Steffen
Danke für die Info.
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25 von 50 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 20.01.2010 - 01:31:04:
#138
stimmt es, dass sich die Einstufung in die Einkommensgruppe 2010 verschoben hat. Ich war zuletzt in der Gruppe 4, komme ich jetzt nach 3? Ich lebe mit meiner Partnerin und gemeinsamen Kind in einem Haushalt. Aus der geschiedenen Ehe habe ich drei unterhaltspflichtige Kinder, die im Haushalt der Ex-Frau leben. Danke im Voraus, Michael
Huckepack
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28 von 51 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 25.01.2010 - 10:20:36:
#139
!!! Aufpassen Leute !!!
Die Tabelle 2010 geht nur noch von zwei (!!) Unterhaltsberechtigten aus, und nicht, wie früher immer von drei Unterhaltsberechtigten.
Wer also nur für ein Kind Unterhalt zahlt,und früher deshalb um 2 Stufen höher eingestuft war, der sollte das GENAU lesen !!!!!
Ebenso Leute, die für 2 Kinder bezahlen, und früher deshalb eine Stufe höher eingestuft wurden....
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25 von 51 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 26.01.2010 - 10:59:41:
#140
Bin ich verpflichtet jede Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle einzuhalten und ist diese Tabelle ab 01.01.2010 gültig oder wird noch eine endgültige Version rausgebracht?
Mama von bald 3
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26 von 52 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 27.01.2010 - 05:26:30:
#141
Bin eine verheiratete Frau und habe bald 3 Kinder (gemeinsame) Mein Mann hat aus erster Beziehung ein Kind und soll jetzt natürlich für sein erstes auch wieder mehr Unterhalt zahlen. Aber an unsere gemeinsamen Kinder denkt niemand. Das Kindergeld, das wir jetzt mehr bekommen ist futsch - geht für´s erste drauf. Und mein Mann wird wohl auch bald kurzarbeiten. Also wieder weniger Geld in der Familienkasse. Aber wer denkt schon an unsere gemeinsamen Kinder? Ich will nicht sagen, dass wir hungern, aber wir haben sicherlich keine 500,-- Euro pro Kind zur Verfügung. Und die Mutter des ersten Kindes ist nochnicht mal für ihr Kind da, sondern kassiert das Geld und schiebt das Kind an irgendwelche Andere ab. Die dafür übrigens kein Geld erhalten. Also hat im Endeffekt auch dieses Kind nix von der Erhöhung, sondern es kommt ganz allein der "Alleinerziehenden Mutter" zugute, die sich einen Scheiß um ihr Kind schert und uns schon immer nur Ärger gemacht hat.
Gibt es eigentlich irgendwo einen automatischen Unterhaltsberechner, den auchmal die Väter zu Rate ziehen können. In dem auch die 3 Kinder "danach" berücksichtigt werden und evtl. die Ehefrau? Ich habe immer nur davon gehört, dass Mütter sich den Unterhalt berechnen lassen können. Wenn man nämlich vom Jugendamt einen Schrieb bekommt, steht ja nur ein Betrag drin. Und anhand der Düsseldorfer Tabelle komme ich einfach nicht drauf.
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24 von 50 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 28.01.2010 - 11:05:43:
#142
Auch ich habe gehört, dass die neue Tabelle von weniger Unterhaltsberechtigten Personen ausgeht. Bedeutet das, dass ich mich eine Stufe niedriger einstufen kann. Ich habe einen Sohn, für den ich Unterhaltspflichtig bin. Bisher bin ich zwei Stufen höher als mein Einkommen eingestuft worden. Wie verhält sich das jetzt? Wo kann ich das konkret nachlesen? Ich bedanke mich für Ihre Mühe. Gruß Olaf L.
Eine Mami
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26 von 50 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 11.02.2010 - 00:38:26:
#143
Hallo Mama von bald 3, du könntest z.b. zu DEINEM zuständigen Jugendamt gehen und bitten den DIR zustehenden Unterhalt berechnen zu lassen, dann erhälst du automatisch den Betrag der für sein 1. Kind zu zahlen ist. Deinen Kindern steht GENAUSO viel Unterhalt zu (entsprechend der Altersgruppe) wie seinem 1. Kind, da wird kein Unterschied gemacht und so blöd es klingt, umso mehr Kinder da sind, umso weniger wirds irgendwann für alle, weil irgendwann der Punkt erreicht ist, wo der Vater an seinen Selbstbehalt rutscht und alles was darunter ist, geht NICHT an die Kinder. Leider sehen die Jugendämter der unterhaltsberechtigten Kinder das nie so und versuchen zu stressen wo es nur geht, bis der Vater da sein Recht bekommt braucht es leider meist eine Unterhaltsabänderungsklage. Die KANN er selbst beim Amtsgericht einreichen, würde ich aber nicht tun, wenn ich davon keinen Plan habe. Dann hilft nur ein Anwalt - notfalls über Prozesskostenhilfe. Es spielt jedenfalls keine Rolle, ob eure 3 in eurem gemeinsamen Haushalt leben, ihr Anspruch bleibt der gleiche. Arbeitest du als Ehefrau nicht, hast du auch einen Unterhaltsanspruch ihm gegenüber. Durchhalten, irgendwann ist der ganze Sch... vorbei, mehr kann ich aus eigener Erfahrung leider nicht sagen. :-(
Eine Mami
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26 von 49 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 11.02.2010 - 00:41:04:
#144
Ja, die neue Tabelle geht nur noch von 2 unterhaltsberechtigten aus. Theoretisch würde das bedeuten, dass man bei Höherstufung wegen nur einem Kind wieder eine Stufe zurückgestuft wird. Aber viel Spaß beim Versuch das dem Jugendamt klarzumachen! Ich schreibe gerade wieder eine Unterhaltsabänderungsklage, weil unser Jugendamt das leider nicht so sieht... Es ist zum heulen...
Santana
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23 von 48 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 12.02.2010 - 15:30:18:
#145
zu #144
Es gibt auch Jugendämter, die - wie in meinem Fall geschehen - die Rückstufung auf eine niedrigere Einkommenstufe automatisch berücksichtigen. Erst dadurch erfuhr ich, dass die D-Tabelle 2010 nur noch von 2 Unterhaltsberechtigten ausgeht.
Eine Mami
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23 von 45 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 16.02.2010 - 00:51:51:
#146
zu Santana:
Na herzlichen Glückwunsch, das scheint ja eher die Ausnahme zu sein. ;-)
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27 von 49 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 19.02.2010 - 06:25:40:
#147
wieviel unterhaltsgeld soll ich monatlich bezahlen für mein tochter die 16 jahr alt ist
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Fertig 20.03.2012 - 12:28:50:
#148
meine beiden kinder 9 und 12 jahre alt wie viel steht mir unerhelt für die kinder zu