25 von 50 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 09.01.2010 - 17:38:32:
#121
ja super...sonst noch was? was bin ich?..eine geldbeschaffungsmaschine oder wie? wo soll das noch hinführen? vollzeit arbeiten, unter der brücke schlafen und aus dem mülleimer essen?! nimm einen was weg, gibs dem anderen damit die wirtschaft wächst....wasn das für ne logik?? armes deutschland kann ich nur sagen. das schlimmste daran ist ja ich kann ja nichtmal nachprüfen obs auch zu 100% meiner tochter zugute kommt! also was nützt das dann wenn`s doch nur hirnlos verbraten wird? ich sag nur "pfui ihr sogenannten gesetzgeber, sägt erstmal an euren eigenen stühlen!!"
focki
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30 von 54 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 10.01.2010 - 00:19:27:
#122
brief vom jugendamt: 44,-€ mehr unterhalt zahlen ab 01.2010 für meine 12-jährige tochter, die bei meiner ex-frau lebt. die ex und ihr mann leben von hartz4. der gemeinsame sohn (15 jahre) lebt bei mir. ich arbeite ca. 65 std wöchtl., der gesamte bedarf des sohnes wird durch mich gedeckt, der staat fühlt sich nicht verantwortlich. brauch er auch nicht, aber er ist zu einer gerechtigkeit verpflichtet. ich zahle für meine tochter den vollen unterhalt und sie ist an 3 wochenenden und an einem tag in der woche bei mir, ferien und feiertage ist sie hälftig bei mir . meine klage auf unterhaltsverletzung gegen die ex scheiterte, weil sich die ex in 2009 zweimal (!!!) um eine stelle bemüht hat. mein persönliches fazit nach 6-jährigem kampf: sozialschmarotzer werden offensichtlich vom staat geschützt und leben von den sozialleistungen + kindesunterhalt genauso angenehm wie jamand, der den ganzen monat arbeitet. die unterhaltspflichtigen müssen sich organisieren und endlich gegen die hirnlose gesetzgebung mobil machen. lasst uns eine sammelklage einreichen beim verfassungsgericht. ein organisator mit dem erforderlichen wissen und möglichkeiten ist bestimmt unter uns. wir dürfen nicht nur jammern, wir müssen ändern: wir sind der staat!!!!!
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26 von 53 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 10.01.2010 - 02:28:09:
#123
Hallo, wird die Höhe des Unterhalt geendert, wenn ich später mehr verdinen werde? Oder bleibt die Summe konstant?
mutter
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29 von 55 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 10.01.2010 - 05:38:12:
#124
es gibt immer 2 Seiten. Geizige Väter und geizige und schlampige Mütter. Der Normalfall ist beides nicht. Ich habe meine beiden Söhne alleine großgezogen. Der Vater war immer der Wochenendpapa mit vollem Programm und ansonsten KEINE Unterstützung. keine Nachhilfe, keine Taschengeld bei Klassenfahrten usw. Der Vater hat bis zum 15. Jahr des ersten Sohnes nicht mal den Mindestunterhalt bezahlt. Ich bin von Anfang an ganztags in die Arbeit um das nötige Geld zu verdienen. Das End vom Lied: beide Söhne sind was geworden, haben einen Beruf und der Kleinere hat mit einer Lehre angefangen. Also was soll die Jammerei. Jeder leistet seinen Beitrag. Wenn Ihr Euch mit der ganzen Erzieherei, mit dem Vermitteln von inneren Werten, mit dem Vorleben von selbstverständlichen Dingen, mit der Plackerei in der Schule, mit dem ganzen alltäglichen Allerelei, mit der Suche nach einer Lehrstelle und all dem Ganzen was dazugehört, mal auseinandersetzen würdet, dann seid ihr ja noch gut bedient. Ihr könnt ein "freies" Leben führen, könnt machen was ihr wollt und am Wochenende seid ihr der liebe Papa und die Mama die schaut, dass aus den Kids was wird, macht eh' alles falsch. Nichts für ungut, aber alles hat mal ein Ende. Die Kids sind groß und ihr könnt aufatmen. Also was solls. Gewinnt allem etwas gutes ab und irgendwann habt ihr mal die Mutter geliebt. Liebe Grüße von einer Mutter, deren beide Söhne 22 und fast 18 sind. Geschieden seit 12 Jahren, getrennt seit 13 Jahren. Kopf hoch
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24 von 51 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 11.01.2010 - 01:14:33:
#125
ich bekomme 1465 Euro netto wenn ich jetzt unterhalt zahlen muss, sind es dann 317 - die hälfte des derzeitigen kindergeldes (184) ??? sehe ich das richtig
Daniel
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28 von 52 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 11.01.2010 - 02:33:25:
#126
Ne geh mal lieber von 333 minus die Hälfte von den 184 aus. Die gehen immer von 3 Zählkindern aus und man kommt dann in die höhere Stufe. Frag mich nicht warum.
-> Mutter....natürlich hast du Recht. Es ist aber auch die Frage ob der zahlende Vater sich mehr beteiligen will und kann. Ob nun finanziell oder durch andere Hilfe. Vielmehr wird das von den Müttern dann nicht gewünscht, weil sie den anderen nicht sehen wollen. Das Geld nehmen sie dann aber gern. Schönen Dank auch. Wenn beide Seiten sich zusammen reißen und nicht nur an sich denken, kann man vieles auch gemeinsam für die Kinder tun. Man muss es nur wollen und manchmal über seinen Schatten springen.
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26 von 52 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 11.01.2010 - 05:47:45:
#127
mhhhh ok ..aber verstehen muss ich das dann nicht.. weil muss ja nur ein kind zahlen... mal sehen was das Jugendamt mir sagen wird...Aber danke schonmal vorab... :-)
Steffen
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27 von 49 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 12.01.2010 - 05:55:03:
#128
Hallo,
die hälfte des Kindergeldes wird erst bei einen Regelsatz von 135 % angerechnet.So eine gerichtliche Entscheidung. In Deutschland braucht sich keiner zu wundern, wegen geringen Kindesgeburten. Da häufig die Männer auf der Strecke bleiben. Wann gibt es endlich Gleichberechtigung ind diesem Staat?
3D
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28 von 53 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 12.01.2010 - 14:21:17:
#129
@wolfgang deine Alte konnte Millionen in Lotto Gewinnen- du muss zahlen und dein Selbstbehalt ist immer - 400 EUR die du nebenbei verdienen muss, wenn es für Unterhalt nicht reicht.
3D
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31 von 54 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 12.01.2010 - 14:35:05:
#130
Es gibt nur eine Möglichkeit Zahlungen umzugehen- selbst Harz IV anzumelden oder wenn die Kohle nicht ausreicht Wohngeld zu beantragen, ansonsten zahlen und zwar nach DT, weinen bringt’s nichts.
Teufel
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27 von 52 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 13.01.2010 - 04:46:46:
#131
# Steffen,
kannst du mir sagen, wo ich dieses Gerichtsurteil finde, wo steht, das die hälfte des Kindergeldes erst bei einem Regelsatz von 135% angerechnet wird.
Eine Mami
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25 von 46 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 14.01.2010 - 02:25:12:
#132
Hallo Teufel und Steffen:
das mit den 135% war einmal. Seit 01.01.08 wird das halbe Kindergeld wieder in allen Stufen abgezogen. Kindergeld ist eine Steuererleichterung, die beiden Elternteilen zusteht, also wird sie auch beim Kindesunterhalt, der sich leider immernoch meist an der Düsseldorfer Tabelle orientiert, abgezogen.
Nein, Unterhalt bleibt nicht immer gleich, man ist verpflichtet dem Jugendamt sämtliche Änderungen in den Verhältnissen mitzuteilen, dem entsprechend wird dann der Kindesunterhalt angepasst. Aber vorsicht, nach oben geht für die Jugendämter immer leichter, als wieder runter!!! ;-)
Steffen
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30 von 54 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 14.01.2010 - 09:10:04:
#133
Hallo Teufel,
schau mal bitte unter http://www.ra-kotz.de/kindesunterhalt4.htm
Steffen
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25 von 50 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 16.01.2010 - 16:26:16:
#134
Teufel,
Hatte es per Link hier rein gestellt, wurde wahrscheinlich nicht weiter geleitet. Ist eine Frechheit, wenn man sich nicht mal austauschen darf.
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22 von 46 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 17.01.2010 - 12:01:44:
#135
Wieviel Unterhalt muß ich meinem Sohn bezahlen wenn er i der schweiz 600 Euro verdient und ich ei´n Einkommen von 2100 Euro habe ?Mein sohen wird in 2 wochen 18.