41 von 79 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 15.01.2010 - 06:42:13:
#1
Ich habe im Mai 2008 den Unterhalt für meine beiden Kinder gegen mich selbst beim Amt titulieren lassen. Wann hat der Vater Anspruch auf erneute Auskunft über mein Einkommen?
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50 von 89 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 15.01.2010 - 06:46:49:
#2
Kann ich erhöhte Kosten für Umgang in Abzug bringen? Ich mußte, um Arbeit zu finden, nach Bayern ziehen, die Kinder leben in Nordrhein-Westfalen. Ich habe jährliche Flugkosten von ca. 400-600 Euro. Kann ich diese teilweise bei der Einkommensberechnung in Abzug bringen? Es ist oft schwer, das Geld aufzubringen, ich habe keine Unterstützung dabei.
Rosenteufel
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34 von 71 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 10.02.2010 - 22:58:35:
#3
@1 Alle 2 Jahre werden die Auskunft über dein Einkommen eingeholt, dass wäre dann im Mai 2010 bei dir. Sollten aber diverse Änderungen in deinem Einkommen schon früher vorliegen und er weis darüber bescheid, kann er auch schon früher Auskunft einholen.