32 von 63 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 07.09.2010 - 01:19:22:
#1
Damit der Zugewinnausgleich berechnet werden kann, hat jeder Ehegatte einen Anspruch auf Vorlage von Belegen, die den jeweiligen Vermögensstand (Kontoauszüge etc Was ist aber wenn die Gegenseite nur behauptet und trotz der Tatsache das die eine Seite mehr als 80%der Nachweise Anfang usw bringt und die Gegenseite nichts vorlegt was dann??Was wenn der Anwalt pennt?
rudi
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29 von 50 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 12.11.2010 - 01:26:35:
#2
Keine Antwort ist auch eine Antwort!
vonderwehl1
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30 von 63 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 12.11.2010 - 01:34:24:
#3
mal ehrlich, was soll man (RA) darauf antworten
Anwalt wechseln?
rudi
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24 von 49 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 06.12.2010 - 04:00:47:
#4
Ja ohne VKH wäre das möglich!
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23 von 46 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 29.12.2010 - 07:46:15:
#5
Mein Noch-Ehemann möchte am liebsten keine Vermögensaufteilung sondern alles für sich und die Kinder, die er seit 6 Monaten manipuliert und ihnen sugestiert, dass Mama nichts gehöre! Wir besitzen ein Einfamilienhaus. Geht das? Kann er erzwingen, dass ich aus dem Haus ausziehe?
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11 von 23 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 20.04.2011 - 09:06:07:
#6
Wir sind schon seid 18 Monaten geschieden und haben in der Scheidung einen Zugewinnausgleich gemacht.Jetzt macht mein Exmann stress und tut mir Unterschlagung vorwerfen in der Ehe was aber nicht zutreffen ist. Kommt er damit durch ? Er möchte Kontoauszüge von mir sehen
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6 von 10 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 09.06.2011 - 01:32:25:
#7
Ihre Frage / Meinung? Mein Mann und ich leben seit 6 Monaten getrennt von "Bett" In demselben Haus und seit 1 Monat getrennt vom "Tisch", Trennungstendenz Steigend... Wir verfügen nach 17 Jahren Ehe über ein bertächtliches Vermögen. Wir führten eine sog. Hausfrauenehe: Meine Mann hat Karriere gemacht und ich blieb zu Hause bei unseren 3 Kindern (8, 14, 16 Jahre). Meine Frage: Wie kann ich verhindern, dass mein Mann unser Vermögen, oder Teile davon beiseite schafft? Sind die Möglichkeiten, die ich vielleicht habe gesetzlich erlaubt? Und kann ich ihn dann auch anzeigen für diesen Betrug bzw. macht er sich strafbar damit?
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5 von 8 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 19.08.2011 - 10:43:02:
#8
In welcher Vertragsform ist die einverständliche vermögensaufteilung zu regeln? Benötigt dies notarielle Beurkundung?