Kommentare über Streitwertreduzierung bei Scheidung:

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89 von 172 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 05.12.2007 - 08:09:52:

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#1
mein Mann hat die Scheidung eingereicht und wird dabei von einem Anwalt vertreten. Ich verzichte auf einen Anwalt. Muss ich mich an den Anwaltskosten beteiligen?
frieda


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106 von 192 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 09.01.2008 - 06:58:35:

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#2
Kann ich die Scheidung wirklich erst nach neun Trennungsmonaten beantragen - wenn beide einverstanden sind und kein Anspruch auf Versorgungsausgleich besteht?
vonderwehl

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Benutzergruppe: Administrator
verbunden: Jan 19, 2007
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94 von 174 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 09.01.2008 - 07:17:55:

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#3
frühestens nach 9 Monaten!!! Das Trennungsjahr muss eigentlich bei Antragstellung abgelaufen sein. Viele Gerichte akzeptieren auch eine Antragstellung schon 6 Wochen vor Ablauf. Wenn der Versorgungsausgleich (VA) ausgeschlossen ist, also mit dem Scheidungsantrag kein wichtiger Stichtag für die Berechnung gesetzt wird, mag ein Gericht auch 8 Wochen vorher akzeptieren. In jedem Falle können Sie erst nach Ablauf der vollen 12 Monate überhaupt geschieden werden.

Wenn der VA ausgeschlossen ist, erhalte ich idR. spätestens 6 Wochen nach Beantragung der Scheidung einen Gerichtstermin. Schauen Sie hier:

www.ehescheidung24.de

_____________________
Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht

"Niemand ist so schlecht, wie er von dem anderen in der Scheidung gemacht wird"
vonderwehl

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99 von 197 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 09.01.2008 - 07:18:58:

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#4
@ Kommentar 5.12.07

nein, müssen Sie nicht. Es kann Sie niemand zwingen.

_____________________
Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht

"Niemand ist so schlecht, wie er von dem anderen in der Scheidung gemacht wird"

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