92 von 196 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 18.06.2007 - 01:51:49:
#1
Habe bei meiner Scheidung 2004 Prozesskostenhilfe erhalten und bin verpflichtet, dem Gericht zu melden, wenn ich zu "Vermögen" kommen. Mein Frage ist jetzt, wie lange nach der Scheidung bin ich verpflichtet dies zu melden. Vielen Dank
Martina Wirtz
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59 von 124 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 19.07.2008 - 07:30:15:
#2
Habe PKH für Kindesunterhalt (minderjährige Tochter) bekommen. War teilweise erfolgreich. Laut Urteil vom0 9.7.08 folgende Kostenverteilung: Der Beklagte (Kiíndesvater)hat die Kosten des Verfahrens zu 25% und die Klägerin (meine 5 jährige Tochter)zu 75% zu tragen. Was heißt das jetzt für mich? Werden die Gebühren für meinen RA durch PKH gezahlt? Muss ich bzw. meine Tochter Kosten des Beklagen - RA zu 75% übernehmen? Muss ich anteilmäßig Gerichtskosten zahlen? Für eine Antwort sage ich im Voraus herzlichen Dank.
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55 von 103 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 28.01.2009 - 04:26:48:
#3
Verjährt die Prozesskostenhilfe irgendwann einmal oder kann ich noch jahrzehnte dafür belangt werden? was ist wenn ich wieder heirate?
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45 von 102 Personen fanden diesen Kommentar nützlich Fertig 05.06.2009 - 02:21:12:
#4
seit 3 jahren bin ich geschieden und ohne arbeit , sollte ich eine arbeit bekommen , muss ich dann meine scheidung im nachhinein noch bezahlen und wenn wieviel?