Kommentare über Bewerbungen bei Erwerbsobliegenheit:

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34 von 68 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 24.02.2008 - 03:38:08:

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#1
ICH MUßTE 30 bEWERBUNGEN SCHREIBEN;UND MICH EUROPA WEIT BEWERBEN;HÄTTE ICH WAS ABGELEHNT ;SOMIT HÄTTE MAN MIR DARAUF HIN MEINEN UNTERHALT STREICHEN ODER KÜRZEN KÖNNEN:
rp


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25 von 55 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 19.08.2009 - 02:18:13:

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#2
Und wenn die Gleichberechtigten Damen auf krank machen?
Was nutzt dann das Urteil BGH mit 30 Bewerbungen usw der Dumme bleibt der Mann egal wie.Selbst die ARGe zieht oft mit bei den Damen der Schöpfung ohne Hintergründe zu kennen ob die Frau Mann und Kinder allein lies ist egal der Depp darf zahlen.



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35 von 64 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 20.08.2009 - 02:44:02:

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#3
Und was ist wenn Exfrau auf krank macht?
ARGE dies scheinbar noch unterstützt?
Gnädige Frau kassiert dann Unterhalt und lacht sich auf dem nicht angegebenen Job kaputt.Wärend der Ehemann Haus Kinder usw versorgt.
ARGE zeigt kein Interesse trotz Aufforderung wie BGH sagt 30 Bewerbungen im Monat usw ist doch lächerlich.



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24 von 52 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 27.08.2009 - 23:32:34:

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#4
Und was ist wenn Exfrau auf krank macht?
ARGE dies scheinbar noch unterstützt?
Gnädige Frau kassiert dann Unterhalt und lacht sich auf dem nicht angegebenen Job kaputt.Wärend der Ehemann Haus Kinder usw versorgt.
ARGE zeigt kein Interesse trotz Aufforderung wie BGH sagt 30 Bewerbungen im Monat usw ist doch lächerlich. Bringt Gutachten das mit 39 Jahren nicht arbeiten kann ist ja Psych Krank was für ein Staat ist das?
rudi ratlos


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28 von 47 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 14.06.2010 - 06:33:04:

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#5
Also meine Erfahrung ist das die Damen krank machen können und bis zur Begutachtung brauchen Sie angeblich keine Bewerbungen usw vor zu legen.Die Begutachtung kann natürlich bei gutem Anwalt bis zu 1-2 Jahre dauern und der liebe noch zahlt und zahlt.
#Dies zum Thema Bewerbungen und Erwerbsobliegenheit!!
Die Damen brauchen auch keine Beweise vorzulegen das in Behandlung usw
nein brauchen Sie nicht.
Obwohl Anwalt von mir aufgefordert wurde mal dezent anzufragen wie es mit Bemühung um Arbeit aussieht.
rudi ratlos


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23 von 38 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 16.02.2011 - 08:07:52:

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#6
Nun Acht Monate später laut Gutachten mit 40 keine 3 Stunden.
Merkwürdig wie macht ein Mann das alles mit Kindern usw
Rechtsstaat nennt sich das ??????????

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