Kommentare über BVerfG am 28.02.2007 zur Erwerbsobliegenheit:

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52 von 98 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 21.08.2009 - 02:27:32:

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#1
Was ist aber wenn Kinder 14 und 16 bei Vater bleiben?
Die Mutter auf krank macht (kann nicht arbeiten)ARGE unterstützt das ganze läßt nicht einmal von Amtsarzt untersuchen ob Frau 39 nicht mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten kann .Sie kassiert Unterhalt geht nebenbei und lacht sich Fett weg.



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71 von 127 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 31.08.2009 - 08:21:25:

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#2
Und was ist wenn Exfrau auf krank macht?
ARGE dies scheinbar noch unterstützt?
Gnädige Frau kassiert dann Unterhalt und lacht sich auf dem nicht angegebenen Job kaputt.Wärend der Ehemann Haus Kinder usw versorgt.
ARGE zeigt kein Interesse trotz Aufforderung wie BGH sagt 30 Bewerbungen im Monat usw ist doch lächerlich. Bringt Gutachten usw das mit 39 nicht zum arbeiten geboren und fordert und fordert
r


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43 von 89 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 29.04.2010 - 23:24:38:

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#3
Jedes kleine Gericht kann sich über dieses Urteil hinwegsetzen.
BGH braucht keiner geht nur zu Lasten des Steuerzahlers!
Nicht die Ärzte sind die Götter nein die Deutschen Richter meinen es zu sei´n.Die in weiß retten Leben und die in schwarz zerstören.
ratlos


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40 von 79 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 01.07.2010 - 01:50:54:

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#4
Also meine Erfahrung ist das die Damen krank machen können selbst wenn Kinder beim Vater bleiben und bis zur Begutachtung brauchen Sie angeblich keine Bewerbungen usw vor zu legen.Die Begutachtung kann natürlich bei gutem Anwalt bis zu 1-2 Jahre dauern und der liebe noch zahlt und zahlt.
#Dies zum Thema Bewerbungen und Erwerbsobliegenheit usw usw!!
Die Damen brauchen auch keine Beweise vorzulegen das in Behandlung usw
nein brauchen Sie nicht.
Obwohl Anwalt von mir aufgefordert wurde mal dezent anzufragen wie es mit Bemühung um Arbeit aussieht. Lapidare Antwort:Sie muss nichts nachweisen.

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