Kommentare über Urteil des BGH vom 20.06.2007: Umfang der Auskunft:

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51 von 101 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 10.03.2008 - 12:32:29:

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#1
hallo ich bin seit 14jahren getrennt von bettu tisch, wie leben in verschiedenen städten. mein mann zahlt nur die krankenversicherung und keinen unterhalt. mein mann bzw wir besitzen mehrere imobilien .mein mann droht mir mit scheidung jetzt. welche ansprüch ahbe ich rückwirkend und nach der scheidung, stehen mir dei hälfte der imobilien zu??wie kann ich mich absichern.danke für ihre antwort
ratlos


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20 von 37 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 07.06.2010 - 03:24:35:

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#2
Der Umfang liegt darin das der Mann blank ziehen muss und die noch oder Ex muss gar nichts. Soviel zu diesem Thema

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