Kommentare über Gemeinsame steuerliche Veranlagung im Trennungsjahr:

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63 von 137 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 07.10.2007 - 05:09:55:

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#1
Hallo,
kann ich nach der Scheidung von Steuerklasse 1 auf 2 wechseln. Das gemeinsame Kind ist bei der Frau gemeldet, ich habe ien halbes kind auf der Lohnsteuerkarte ?



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23 von 52 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 19.01.2009 - 04:16:02:

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#2
Hallo, meine Frage zu obigen Artikel ist: Gilt dies auch, obwohl wir nie richtig gemeinsam gewirtschaftet haben, wir hatten stets getrennte Konten. Gruß Nancy



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13 von 23 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 04.04.2010 - 07:49:22:

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#3
Lebe seit Mai 2008 getrennt von meiner Frau und unseree Ehe wurde im Juni 2009 geschieden.Ich wollte mit ihr für die Jahre 2007 und 2008 eine gemeinsame Steuererklärung machen.Sie hat ohne mich zu fragen eine getrennte Veranlagung für die beiden Jahre gemacht und ich muß noch in diesen Monat 5000,00 Euro an Finanzamt zahlen und habe es nicht.Von meiner Ex Frau bekomme ich keine Antwort auf Schreiben ,was mache ich nur?LG D.Falk



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15 von 31 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 04.04.2010 - 07:56:07:

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#4
Bin seit Mai 2008 getrennt lebend von meiner Frau und seit Juni 2009 geschieden.Wollte mit ihr für die Jahre 2007 und 2008 eine gemeinsame Steuererklärung machen,sie hat ohne es mich wissen zu lassen trotz anders vereinbart eine getrennte Veranlagung für die beiden Jahre gemacht und ich muß noch in diesem Monat 5000,00 Euro an das Finanzamt zahlen und habe sie nicht! Was mache ich nur? Kann mir jemand helfen...Lg.D.Falk
ratlos


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14 von 24 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 07.12.2010 - 03:53:52:

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#5
BGH, Urteil vom 18.11.2009, Az.: XII ZR 173/06
Leitsatz

Ein Ehegatte kann auch dann verpflichtet sein, dem - der steuerlichen Entlastung des anderen Ehegatten dienenden - Antrag auf Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer zuzustimmen, wenn er während der Zeit des Zusammenlebens steuerliche Verluste erwirtschaftet hat, die er im Wege des Verlustvortrags in einem späteren Veranlagungszeitraum zur Verminderung seiner eigenen Steuerlast einsetzen könnte. Wenn die Ehegatten die mit Rücksicht auf eine - infolge der Verluste zu erwartende - geringere Steuerbelastung zur Verfügung stehenden Mittel für ihren Lebensunterhalt oder eine Vermögensbildung, an der beide Ehegatten teilhaben, verwendet haben, ist es einem Ehegatten im Verhältnis zu dem anderen verwehrt, für sich die getrennte steuerliche Veranlagung zu wählen. Durch die Verweigerung der Zustimmung zur Zusammenveranlagung macht er sich schadensersatzpflichtig.




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10 von 23 Personen fanden diesen Kommentar nützlich
Fertig 10.02.2011 - 07:03:46:

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#6
Beginn des Trennungsjahres 2008 - Scheidung 2011 - hat der mehrverdienende Ehegatte Anspruch auf Zusammenveranlagung 2008 und 2009?

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