Mehr Gerechtigkeit nach der Scheidung: Reform des Versorgungsausgleichs 0/5

Im Rahmen einer Pressemitteilung hat das Bundesministerium der Justiz am 21.05.2008 den Regierungsentwurf zum Gesetz zur Strukturreform des Versor-gungsausgleichs wie folgt vorgestellt:

Das Bundeskabinett hat heute das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsaus-gleichs beschlossen. Das materielle Recht und das Verfahrensrecht des Versor-gungsausgleichs werden damit grundlegend neu geregelt – am Grundsatz der Tei-lung der in der Ehe erworbenen Versorgungen wird aber nichts geändert.

Der Versorgungsausgleich regelt die Verteilung von Rentenansprüchen zwischen den Eheleuten nach einer Scheidung. Rentenansprüche können im In- und Aus-land, etwa in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung oder einer betrieblichen oder privaten Altersvorsorge entstehen. Scheitert eine Ehe, wer-den die in der Ehezeit erworbenen Versorgungsansprüche geteilt. So erhält auch derjenige Ehegatte, der beispielsweise wegen der Kindererziehung auf Erwerbsar-beit verzichtet hat, eine eigenständige Absicherung im Alter und bei Invalidität.

„Der Versorgungsausgleich hat sich bewährt und ist nach wie vor unverzichtbar. Es gibt aber Reformbedarf, weil derzeit eine gerechte Verteilung der Versorgungen aus der Ehe häufig verfehlt wird und das komplizierte Recht nur noch von wenigen Ex-perten verstanden wird“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Unsere Reform sorgt für mehr Gerechtigkeit, denn künftig sind Chancen und Risiken der jeweils erworbenen Versorgungen gleichermaßen auf beide Ehegatten verteilt. Bis-lang hatte der ausgleichsberechtigte Ehepartner – oft die Frau – das Nachsehen.“

Die Reform sieht vor, dass künftig jede Versorgung, die ein Ehepartner in der Ehe-zeit erworben hat, im jeweiligen Versorgungssystem zwischen beiden Eheleuten geteilt wird. Das ist der Grundsatz der „internen Teilung“. Der jeweils ausgleichsbe-rechtigte Ehegatte erhält also einen eigenen Anspruch auf eine Versorgung bei dem Versorgungsträger des jeweils ausgleichspflichtigen Ehegatten. Das bislang gelten-de Recht verlangt hingegen – auf der Grundlage von fehleranfälligen Prognosen – eine Verrechnung aller in der Ehezeit erworbenen Anrechte aus allen unterschiedli-chen Versorgung und einen Ausgleich der Wertdifferenz über die gesetzliche Ren-tenversicherung. Im Versorgungsfall weichen daher die aus der Ehe stammenden Renten der Eheleute häufig mehr oder weniger voneinander ab.

Durch den internen Ausgleich aller Versorgungen im jeweiligen Versorgungssystem kann auf einer fehleranfällige Vergleichbarmachung verzichtet werden, denn eine Verrechnung ist nicht mehr erforderlich. Wertverzerrungen und Prognosefehler, die bislang vor allem durch die Umrechnung der Anrechte mithilfe der Barwert-Verordnung entstehen, werden vermieden. Ein weiterer Vorteil ist, dass die An-rechte der betrieblichen und privaten Altersvorsorge schon bei der Scheidung voll-ständig geteilt werden.

„Wegen der wachsenden Bedeutung dieser Zusatzuversorgungen ist die Reform besonders wichtig. Vor allem der Ehepartner, der im Interesse der Familie ganz oder teilweise seine eigene Erwerbsarbeit zurückstellt, wird von der Reform profitie-ren, gerade bei langjährigen Ehen. Das sind häufig die Frauen“, sagte Zypries. „ Durch die Reform erhalten die Eheleute zudem größere Spielräume den Versor-gungsausgleich individuell zu vereinbaren und so ohne gerichtliche Entscheidung zu regeln. Das neue Recht wird außerdem wesentlich übersichtlicher und sprachlich verständlicher“.

Die Interessen der Versorgungsträger, die gerade bei der betrieblichen und privaten Versorgung mehr als bisher in den Ausgleich eingebunden sind, werden ebenfalls berücksichtigt. Auf Bagatellausgleiche wird zukünftig verzichtet. Das spart Verwal-tungsaufwand. Kleinere Werte bzw. besondere Arten von Betriebsrenten können die Versorgungsträger außerdem in bestimmten Fällen zweckgebunden abfinden. Das ist ausnahmsweise zulässig, die so genannte „externe Teilung“. Der aus-gleichsberechtigte Ehepartner kann entscheiden, welche Versorgung mit diesen Mitteln aufgestockt werden soll, etwa eine bereits vorhandene Riester-Rente.

geschrieben am: 09.06.2008 - 13:15:42 von: in der Kategorie Versorgungsausgleich
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Fragen und Antworten: 3 Kommentare


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13.06.2009 - 14:43:43:
Wird das Renter- und Pensionistenprivileg ebenfalls geändert ? Meine E Mailadresse : herbertvetter1@aol.com Bitte um Information Danke! ...
31.03.2009 - 08:41:41:
Also ist bzw. wäre es besser die Zusatzversorgungsverträge zu kündigen? Damit man später neue macht weil von der Rentenanwartschaft ja ...
14.08.2008 - 19:59:17:
Was ist mit den sogenannten Altfaellen? Wir jede zurueckliegende Scheidung neu aufgerollt?

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