Pünktlich: Düsseldorfer Tabelle Stand 01.07.2007 0/5

Die Regelbeträge für den Unterhalt minderjähriger Kinder wurden ab 01.07.2007 um ca. 1 % reduziert. Die neue Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung des Kindesunterhalts baut auf den Regelbeträgen auf, sie bilden die Beträge in der Einkommensgruppe 1.


Die neue Tabelle kann unter www.olg-duesseldorf.nrw.de abgefragt werden. Die Tabellen über die Anrechnung des Kindergeldes sind ebenfalls enthalten.

Der Studentenunterhalt bleibt bei EUR 640. Studiengebühren sind aber in diesem Bedarf nun nicht mehr enthalten.

Der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern wurde von EUR 890 leicht auf EUR 900 erhöht. Ist der Pflichtige nicht erwerbstätig, sind es weiterhin nur EUR 770.

Neu geregelt wurde der Selbstbehalt gegenüber dem Ehegattenunterhalt, der nun EUR 1000 beträgt und von einer Erwerbstätigkeit nicht abhängt.

Rechtsanwalt Eric Schendel, Fachanwalt für Familienrecht, Mannheim

geschrieben am: 20.06.2007 - 16:34:20 von: schendel in der Kategorie Aktuelles
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Fragen und Antworten: 1 Kommentare


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01.08.2008 - 16:15:24:
Nach meiner Trennung lebt der 17jährige Sohn bei mir und der 16 jährige Sohn bei meiner Exfrau. Ich bin zur Zeit Arbeitslos und bekomme 12...

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