Rangfolge von Unterhaltsansprüchen der geschiedenen und der neuen Ehefrau
Schuldet der Unterhaltspflichtige sowohl einem geschiedenen als auch einem neuen Ehegatten Unterhalt, so ist der nach den ehelichen Lebensverhältnissen zu bemessende Unterhaltsbedarf jedes Berechtigten im Wege der Dreiteilung des Gesamteinkommens des Unterhaltspflichtigen und beider Unterhaltsberechtigter zu ermitteln.
Ausnahmen von dieser Dreiteilung ergeben sich bei unterschiedlicher Rangfolge der Ansprüche (§ 1609 Nr. 2, 3 BGB) nur im Rahmen der Leistungsfähigkeit, wenn ein Mangelfall vorliegt (§ 1581 BGB).
Ist der Unterhaltsbedarf eines geschiedenen Ehegatten durch den hinzu gekommenen Unterhaltsbedarf eines neuen Ehegatten herabgesetzt, ist im Rahmen der dann gebotenen Dreiteilung das Gesamteinkommen einschließlich des Splittingvorteils aus der neuen Ehe zu Grunde zu legen (Aufgabe der Senatsrechtsprechung BGHZ 163, 84, 80 f. = NJW 2005, 3277 = FamRZ 2005, 1817, 1819). Das gilt ebenso für einen Familienzuschlag der Stufe 1 nach § 40 Abs. 1 Bundesbesoldungsgesetz (Aufgabe der Senatsrechtsprechung BGHZ 171, 206, 223 f. = NJW 2007, 1961 = FamRZ 2007, 793, 797 f.).
Der Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach geschiedener Ehe ist nur dann mit dem Anspruch eines neuen Ehegatten auf Betreuungsunterhalt gleichrangig, wenn nach langer Ehedauer auch ehebedingte Nachteile im Sinne des § 1578 b Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB vorliegen (§ 1609 Nr. 2 BGB). Auch insoweit ist darauf abzustellen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen.
Quelle: BGH, Urteil vom 30.07.2008 -XII ZR 177/06
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Hallo! Wie errechnet sich der Unterhalt für die geschiedene Frau aus, wenn die zweite Frau voll mit verdient? Rechnet man dann das Gehalt ...
13.01.2010 - 16:14:51:
Wie steht es mit der Rangfolge im Mangelfall, wenn Kindesunterhalt gezahlt werden kann, aber nur noch z.B. 200 Euro(1.200 nach Abzug Schulde...
05.01.2010 - 09:44:37:
Ich bin arbeitlos seit ende march 09 und meine X-frau verschulden mich unterhalt dazu sie wolte alleinsorgerecht..Wie soll ich machen?
Autor:
Jan Pahl
Anwaltskanzlei Brugger und Kollegen
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