Rechtsanspruch auf einen Kita- und Kindergartenplatz: Erstattung von Kinderbetreuungskosten 
Jedes Kind in Deutschland hat spätestens dann, wenn es drei Jahre alt ist, das Recht auf einen Kindergartenplatz. Ab dem 1. August 2013 garantiert der Gesetzgeber sogar einen verbindlichen Anspruch auf Förderung in einer Kindertagesstätte (Kita) oder bei einer Tagesmutter schon für Kinder unter drei Jahren.
Leider ist jetzt schon absehbar, dass nicht rechtzeitig genügend Plätze zur Verfügung stehen werden. Dies bringt viele Eltern in eine schwierige Lage. Doch durch den gesetzlich normiert Rechtsanspruch ist es möglich, den Kita-Platz einzuklagen oder sogar gerichtlich Schadenersatz geltend zu machen. Das Verwaltungsgericht Mainz hat am 10. Mai 2012 mit Präzedenzcharakter der Schadenersatzklage einer Mutter stattgegeben (Aktenzeichen: 1 K 981/11.MZ).
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Autor:
Thorsten Ruppel
Bender & Ruppel
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