Rechtssprechung 3. Quartal 2012 5/5

Wer zahlt die Schulden für die Immobilien?

Wenn während des Zusammenlebens der allein verdienende Ehegatte die Kreditraten alleine trägt, ist aufgrund einer stillschweigenden Eini-gung der Eheleute davon auszugehen, dass auch intern, d.h. zwischen den Eheleuten, nur der Verdienende zur Begleichung der Kreditverbind-lichkeit verpflichtet ist. Dies gilt auch, wenn beide Eheleute zwar verdienen, jedoch ein erhebliches Einkommensgefälle besteht.

Für die Zeit nach der Trennung ist ein Ausgleichs-anspruch auf Bezahlung der hälftigen Kreditrate dann zu verneinen, wenn bei der Berechnung von Ehegattenunterhaltsansprüchen die Kreditraten bei dem Unterhaltsschuldner bereits vollständig berücksichtigt wurden.

OLG Koblenz, Urteil vom 14.11.2011,
Aktenzeichen: 12 U 712/10
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Unterhaltsanspruch bei einem freiwilligen sozialen Jahr?

Bei volljährigen Kindern können die Eltern grundsätzlich während des freiwilligen sozialen Jahres unterhaltsverpflichtet sein.

Eine Unterhaltspflicht besteht zwar grundsätzlich nur dann, wenn sie sich auf Kosten einer ange-messenen Vorbildung zu einem Beruf bezieht. Die Frage ist daher, ob ein freiwilliges soziales Jahr als eine derartige angemessene Vorbildung angesehen werden kann.

Das OLG Celle hat dies nunmehr sehr weit ausge-legt. Es stellt sich auf den Standpunkt, dass ein freiwilliges soziales Jahr schon deshalb als ange-messene Vorbildung betrachtet werden könnte, da es geeignet ist, die Situation der Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und Bil-dungschancen zu fördern.

Beschluss OLG Celle vom 06.10.2011,
Aktenzeichen: 10 WF 300/11



beigefügte Anlagen

geschrieben am: 25.01.2013 - 11:48:46 von: pöppinghaus in der Kategorie Newsletter Aktuelles aus dem Familienrecht
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Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht

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