Scheidung günstig 5/5

Da wird allenthalben über die Scheidung Light diskutiert. Scheidungsopfer erwarten diese vermeintliche Reform händeringend, die m.E. gar nicht kommen wird, und hoffen so viel Geld sparen zu können.

Erstens, ist dies ein Trugschluss und
Zweitens, ist eine Scheidung meist gar nicht so teuer, wie viele Menschen glauben.

Auch die Scheidung light wird doch nicht kostenlos sein. Das steht nirgendwo und kann auch nicht angehen. Der Notar soll einen Vertrag beurkunden, mit dem ein einfacheres Verfahren vor den Familiengerichten möglich sein soll. Dies Verfahren wird aber nicht einfach sein, da der Richter praktisch jeden Vertrag anhand der Kriterien des BVerfG und des BGH auf seine Wirksamkeit und Angemessenheit hin prüfen müsste.

Und wer bereitet den Vertrag denn vor? Wer klärt beide über Vor- und Nachteile jeweils auf? Wohl kaum der Notar, zumal der im Zweifel kein versierter Familienrechtler ist. Fragen sie in Bundesländern, wo es das Nur-Notariat gibt, mal einen Notar nach den Feinheiten des aktuellen Unterhaltsrechtes. Ich würde mich sehr wundern, wenn er davon etwas berichten kann. Das ist nicht sein Bereich. Also doch der Anwalt?

Und was kostet die Scheidung den wirklich? Ist eine einfache Scheidung in Deutschland zu teuer?

Mal das typische Beispiel einer einvernehmlichen Scheidung bei normalen Einkommensverhältnissen mit Einschaltung eines Anwaltes.

Der Mann hat netto 1.850,00 EUR
Die Frau hat netto 1.250,00 EUR
Es gibt 2 minderjährige Kinder

Gegenstandswert: 1.850,00 + 1.250,00 = 3.100,00. Davon abzuziehen 2 x 250,00 = 500,00 für 2 Kinder = 2.600,00. Dies x 3 = 7.800,00 EUR. Obligatorisch kommt dazu 1.000,00 für den Versorgungsausgleich.

Gegenstandswert für die Scheidung = 8.800,00 EUR

Gerichtskosten = 362,00 EUR
Anwaltskosten = 1.360,00 EUR

Die Hochzeit bzw. die Hochzeitsreise war im Zweifel deutlich teurer.

Nehmen wir an, es gab sogar einen Ehevertrag, der älter als ein Jahr ist und wonach der Versorgungsausgleich ausgeschlossen ist. Dann wäre der Gegenstandswert im Beispiel oben nur 7.800,00.

Gerichtskosten = 332,00 EUR
Anwaltskosten = 1.250,00 EUR

Wenn in diesem Beispiel erfolgreich ein Antrag auf Streitwertreduzierung von 25 % gestellt werden kann, sehen die Zahlen so aus:

Gegenstandswert 7.800,00 minus 25 % = 5.850,00

Gerichtskosten = 272,00 EUR
Anwaltskosten = 1.030,00 EUR

In diesem Fall kann sogar, wenn im Termin ein Anwalt auf dem Gerichtsflur bereit ist, den Rechtsmittelverzicht für den nicht vertretenen Ehepartner zu beantragen, auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet werden, womit sich die Gerichtskosten auf 136,00 EUR halbieren.

Damit würden insgesamt 1.166,00 EUR Anwalts und Gerichtskosten anfallen.

Für jeden Ehegatten wären das 583,00 EUR.

Bei den Kosten für eine Tankfüllung für die in Deutschland so bliebten Geländewagen von durchschnittlich 100,00 EUR, mit der man dann 500 km fahren kann, mag mir bitte keiner sagen, wir brauchen unbedingt die Scheidung Light.


geschrieben am: 09.03.2007 - 15:10:03 von: vonderwehl in der Kategorie Aktuelles
(Geändert 10.03.2007 - 14:45:29) 8866 mal gelesen
Fragen und Antworten: 3 Kommentare


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16.01.2008 - 16:40:40:
Die Gehaltsgrenze läßt sich nicht fest definieren. Es hängt von der familiären Situation ab: wieviele Kinder, Miete, Schulden usw. Si...
16.01.2008 - 16:09:19:
Wo liegt die Gehaltsgrenze um bei einer Scheidung die Prozesskostenhilfe in anspruch zu nehmen
17.09.2007 - 02:07:19:
wir sind beide 46 jahre alt und haben beide die Türkische und seit 1994 die Deutsche Stattsbürgschaft. Sind seit 1982 Verheiratet haben 2 ...

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Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht

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