Süddeutschen Leitlinien 2011 veröffentlicht 5/5

Die süddeutschen Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken veröffentlichten nun ihre einheitlichen gemeinsamen Süddeutschen Leitlinien 2011.

Die neuen Süddeutschen Leitlinien 2011 SüdL 2011) gelten ab 01.01.2011. Sie dienen den Gerichten zur Festsetzung des Ehegatten- und Kindesunterhalts und zur Berechnung von Elternunterhalt und Unterhaltsansprüchen von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt eines Kindes sowie weiterer Unterhaltsansprüche.

Die wichtigsten Neuerungen der Süddeutschen Leitlinien 2011 betreffen die Erhöhung der Selbstbehaltsätze, also der Beträge, die einem Unterhaltsverpflichteten zur Bestreitung seines eigenen Lebensunterhalts verbleiben sollen, um 50 bzw. 100 Euro. Weiterhin wurde der Betrag, der als Bedarf eines unterhaltsberechtigten volljährigen Kindes mit eigenem Hausstand zu Grunde zu legen ist, auf 670 Euro festgelegt.

Ebenso, wie die (ebenfalls zum 01.01.2011 geänderte) Düsseldorfer Tabelle haben auch die Süddeutschen Leitlinien keine Gesetzesqualität. Dennoch sollen sie nach Auffassung der süddeutschen Gerichte dazu dienen, eine einheitliche Behandlung vergleichbarer Sachverhalte zu gewährleisten und damit zur Rechtssicherheit beizutragen.

Die Süddeutschen Leitlinien 2011 können ab sofort auf der Homepage des Oberlandesgerichts Stuttgart abgerufen werden.

Da durch die Süddeutschen Leitlinien nur ein Grundgerüst der rechtlichen Beurteilung von Unterhaltsverpflichtungen geschaffen wird, ist jeder Einzelfall im Zweifel gesondert zu überprüfen.

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beigefügte Anlagen

geschrieben am: 21.12.2010 - 18:00:18 von: RA Rauschert in der Kategorie Unterhalt
(Geändert 22.12.2010 - 10:44:24) 1815 mal gelesen
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