Selbstbehalt gegenüber dem getrennt lebenden Ehegatten 
Selbstbehalt gegenüber dem getrennt lebenden Ehegatten
Welcher Selbstbehalt gegenüber dem getrennt lebenden Ehegatten gilt, war uneinheitlich. Der BGH hat im Jahre 2004 allerdings Richtlinien in sofern vorgegeben, wonach dieser Selbstbehalt in der Regel mit einem Betrag zu berechnen ist, der zwischen dem angemessenen Selbstbehalt nach § 1603 Abs.1 BGB und dem notwendigen Selbstbehalt nach § 1603 Abs. 2 BGB liegt. Der BGH hat dabei zugelassen, dass die Familienrichter im Regelfall von einem etwa in der Mitte zwischen diesen beiden Beträgen liegenden Selbstbehalt ausgehen. So wird dieser Selbstbehalt in der Regel derzeit mit 1.000,00 Euro bemessen.
Diese Bemessung ist jedoch nur ein Richtwert. Der Familienrichter kann jederzeit unter Berücksichtigung der Erwerbs- und Vermögensverhältnisse des Unterhaltsschuldners den Ehegattenselbstbehalt im Einzelfall besonders bestimmen. Er kann ihn also anheben oder absenken.
Ist mein noch Ehemann verpflichtet mir nach der Trennung Unterhalt zu Zahlen.Bin momentan in Elternzeit mit unserem 4 Monate alten Sohn.
26.03.2011 - 05:43:01:
wie viel ist mein selbstbehalt für enkelunterhalt-ich habe 1174 mntl bereinigtes einkommen und 150 euro wohnvorteil
22.10.2008 - 02:08:17:
und danke für die antwort!!
Autor:
Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht - Hamburg + Kiel
Ähnliche Fachartikel
- Selbstbehalt gegenüber Kindern
- Der angemessene Selbstbehalt: Grundsatz, Bemessung
- Getrennt und trotzdem lachender Erbe?
- Betreuungsunterhalt des geschiedenen Ehegatten
- Schenkungsteuer unter Ehegatten
-
von diesem Autor:
- Goodwill freiberufliche Praxis - Doppelverwertungsverbot?
- Verwirkung Unterhalt wegen neuer Beziehung
- keine starre Umgangsregelung bei einem 16-jährigen Kind
- Wegfall Unterhaltspflicht wegen sittlichen Verschuldens - Alkohol- und Drogensucht
- Kindesunterhalt auch im Berufsgrundbildungsjahr
Kommentare (7)
Freunden empfehlen
Bewerten
E-Mail an Autor
zu Favoriten
Drucken