Selbstbehalt gegenüber dem getrennt lebenden Ehegatten  5

Selbstbehalt gegenüber dem getrennt lebenden Ehegatten

Welcher Selbstbehalt gegenüber dem getrennt lebenden Ehegatten gilt, war uneinheitlich. Der BGH hat im Jahre 2004 allerdings Richtlinien in sofern vorgegeben, wonach dieser Selbstbehalt in der Regel mit einem Betrag zu berechnen ist, der zwischen dem angemessenen Selbstbehalt nach § 1603 Abs.1 BGB und dem notwendigen Selbstbehalt nach § 1603 Abs. 2 BGB liegt. Der BGH hat dabei zugelassen, dass die Familienrichter im Regelfall von einem etwa in der Mitte zwischen diesen beiden Beträgen liegenden Selbstbehalt ausgehen. So wird dieser Selbstbehalt in der Regel derzeit mit 1.000,00 Euro bemessen.

Diese Bemessung ist jedoch nur ein Richtwert. Der Familienrichter kann jederzeit unter Berücksichtigung der Erwerbs- und Vermögensverhältnisse des Unterhaltsschuldners den Ehegattenselbstbehalt im Einzelfall besonders bestimmen. Er kann ihn also anheben oder absenken.

geschrieben am: 07.12.2007 - 03:28:07 von: vonderwehl in der Kategorie Unterhalt
3676 mal gelesen
Fragen und Antworten: 7 Kommentare


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30.07.2011 - 10:49:10:
Ist mein noch Ehemann verpflichtet mir nach der Trennung Unterhalt zu Zahlen.Bin momentan in Elternzeit mit unserem 4 Monate alten Sohn.
26.03.2011 - 05:43:01:
wie viel ist mein selbstbehalt für enkelunterhalt-ich habe 1174 mntl bereinigtes einkommen und 150 euro wohnvorteil
22.10.2008 - 02:08:17:
und danke für die antwort!!

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