Selbstbehalt gegenüber Kindern 0/5

Selbstbehalt gegenüber Kindern

Ein Unterhaltsschuldner kann sich gegenüber Minderjährigen Kindern nur auf den notwendigen Selbstbehalt (§ 1603 Abs. 2 BGB) berufen. Dies ist der notwendige Selbstbehalt. Etwas anderes gilt nur, wenn es andere leistungsfähige Verwandte (§ 1603 Abs. 2 S. 3 BGB) gibt. Dies kann auch der andere Elternteil sein. Ist der andere Elternteil finanziell besonders gut abgesichert, so kann der Unterhaltsschuldner, der allein zum Barunterhalt verpflichtet ist, ebenfalls den angemessenen Selbstbehalt beanspruchen. Der angemessene Selbstbehalt beträgt gegenüber Volljährigen 1.100,00 Euro und gegenüber Eltern 1.400.00 Euro. Der notwendige Selbstbehalt hingegen nur 900,00 Euro.

geschrieben am: 07.12.2007 - 12:29:25 von: vonderwehl in der Kategorie Unterhalt
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Fragen und Antworten: 11 Kommentare


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27.11.2010 - 21:18:30:
selbs behalt gegenüber enkelkinder?
27.11.2010 - 21:06:51:
gegenüber enkel welche selstbehalt-notwendige,oder angemessene?
15.12.2008 - 07:48:35:
Ich stehe kurz vor der Scheidung. 10 Jahre verheiratet. 2 Kinder 5+6. Ehefrau arbeitet nicht. ich verdiente in den den letzten 12 Monaten 2...

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