Spesen und Unterhalt 
Die Frage ist, ob und wenn ja, zu welchem Anteil gezahlte Spesen dem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen zugerechnet werden. Die Spesen werden vom dem Arbeitgeber zum Ausgleich arbeitsbedingten Mehraufwands gezahlt. Wenn dazu eine Abrechnung konkret entstandener Ausgaben auf der Grundlage erteilter Quittungen erfolgt, sind Spesen unterhaltsrechtlich ohne Bedeutung.
In den meisten Fällen werden Spesen jedoch pauschal gezahlt. Ein Nachweis, ob sie tatsächlich in dieser Höhe entstanden sind, wird nicht verlangt. Was Tagegeld und Essenszuschüsse angeht, ist die pauschale Abrechnung ebenso üblich wie beim Ansatz für gefahrene Kilometer.
Hier entsteht unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen.
Es ist allgemein üblich, 1/3 der pauschal gezahlten Spesen und Auslösungen dem Einkommen zuzurechnen. Zur Beweislast siehe BGH, FamRZ 1990, S. 266, 267.
Hallo, ich arbeite als Inbetriebnehmer für Windkraftanlagen und reise rurch die Welt. Ich bekomme je nach Land die festgelegte Pauschale ...
14.04.2010 - 09:42:21:
mein Anwalt meint, nach dem Ausgaben wird der Rest was übrig bleibt voll angerechnet...wer weis mehr?
04.04.2010 - 10:19:22:
Dürfen Zusatzspesen mit in den Kindesunterhalt eingerechnet werden. grüße nils
Autor:
Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht - Hamburg + Kiel
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Kommentare (8)
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