Spesen und Unterhalt 0/5

Die Frage ist, ob und wenn ja, zu welchem Anteil gezahlte Spesen dem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen zugerechnet werden. Die Spesen werden vom dem Arbeitgeber zum Ausgleich arbeitsbedingten Mehraufwands gezahlt. Wenn dazu eine Abrechnung konkret entstandener Ausgaben auf der Grundlage erteilter Quittungen erfolgt, sind Spesen unterhaltsrechtlich ohne Bedeutung.

In den meisten Fällen werden Spesen jedoch pauschal gezahlt. Ein Nachweis, ob sie tatsächlich in dieser Höhe entstanden sind, wird nicht verlangt. Was Tagegeld und Essenszuschüsse angeht, ist die pauschale Abrechnung ebenso üblich wie beim Ansatz für gefahrene Kilometer.

Hier entsteht unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen.

Es ist allgemein üblich, 1/3 der pauschal gezahlten Spesen und Auslösungen dem Einkommen zuzurechnen. Zur Beweislast siehe BGH, FamRZ 1990, S. 266, 267.

geschrieben am: 12.04.2007 - 16:56:55 von: vonderwehl in der Kategorie Unterhalt
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Fragen und Antworten: 11 Kommentare


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01.06.2016 - 20:02:54:
ich verdiene 2400 brutto plus 215 brutto spesen, bin Kraftfahrer, habe zwei kinder 11 und 15 werden die spesen auf mein einkommen berechnet,...
09.02.2015 - 20:55:21:
fahre 800 km zur arbeit muss mich da verkostiken und unterkunft bezahlen . von den spesen trotzdem wurden sie mit gezählt bei der berechnun...
29.05.2013 - 20:45:42:
Bekomme am Tag 6€ Spesen Steuerfrei als Kraftfahrer dürfen die bei der Unterhaltsberechnung mit angerechnet werden. sind ca 90 bis 120€...

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