Streitwertreduzierung bei Scheidung 3.86/5

Im Moment werde ich persönlich von einigen Kollegen angefeindet und bei der Anwaltskammer angeschwärzt, weil ich den Mandanten in angeblich unzulässiger Weise anbiete, eine Streitwertreduzierung um 25 % bei den Familiengerichten zu beantragen.

Ist die Streitwertvereinbarung denn überhaupt zulässig?

Ich halte dies für zweifelsohne für zulässig, wenn auch nicht in allen Fällen erfolgreich. Die Wertfestsetzung kann und wird letztlich verbindlich nur das Familiengericht vornehmen. Bei streitigen Scheidungen wird der 3-fache Nettoverdienst ohne Abschlag die Regel sein. Dazu kommt obligatorisch 1.000,00 EUR bzw. 2.000,00 EUR für den Versorgungsausgleich. Bei einvernehmlichen und damit unstreitigen Scheidungen sollte eine Reduzierung um 25 % gut zu begründen sein. Ich jedenfalls reiche diese Begründung mit der Scheidungsklage ein.

Wie es sich auswirken kann, wenn das Familiengericht mitmacht, verdeutliche ich an folgendem Beispielfall einer Scheidung einer kinderlosen Ehe:

Der Ehemann ist Angestellter und verdient monatlich 2.567,00 Euro netto. Die Ehefrau ist ebenfalls berufstätig und verdient monatlich netto 1.433,00 Euro. Beide zusammen verdienen 4.000,00 Euro.
Der 3-Monatsbetrag für den Streitwert ist somit 12.000,00 Euro.
Dies sind natürlich nicht die Anwaltskosten ! Mit dem Wert für den Versorgungsausgleich errechnet der Richter 13.000,00 Euro als Gegenstands- bzw. Streitwert des Verfahrens. Nach der Gebührentabelle, die für alle Anwälte Grundlage ist, errechnen sich aus diesem Streitwert Anwaltskosten inklusiv 19 % Umsatzsteuer von

1.588,00 EUR

Wenn allerdings das Familiengericht der Wertreduzierung zustimmt und der Gegenstandswert aufgrund der Einvernehmlichkeit der Scheidung um 25 % reduziert wird, entstehen Anwaltskosten von

1.469,00 EUR.

Eine Ersparniss von 118,00 EUR. Mit den ersparten Gerichtskosten von 46,00 EUR ensteht eine Gesamtersparnis von

146,00 EUR.

In guten Zeiten waren das mal fast 300 DM.

Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht

geschrieben am: 15.03.2007 - 11:11:12 von: vonderwehl in der Kategorie Anwaltskosten Scheidung
(Geändert 15.03.2007 - 16:25:02) 11449 mal gelesen
Fragen und Antworten: 4 Kommentare


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09.01.2008 - 16:18:58:
@ Kommentar 5.12.07 nein, müssen Sie nicht. Es kann Sie niemand zwingen.
09.01.2008 - 16:17:55:
frühestens nach 9 Monaten!!! Das Trennungsjahr muss eigentlich bei Antragstellung abgelaufen sein. Viele Gerichte akzeptieren auch eine Ant...
09.01.2008 - 15:58:35:
Kann ich die Scheidung wirklich erst nach neun Trennungsmonaten beantragen - wenn beide einverstanden sind und kein Anspruch auf Versorgungs...

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