Unbillige Erbebnisse durch Stichtagsprinzip
Wie errechnet sich eigentlich die Höhe der Forderung im Zugewinnausgleich?
Die Höhe der Forderung besteht in der Hälfte des Überschusses des Ausgleichspflichtigen, § 1378 Abs. l. Für den Ausgleichsberechtigten beträgt der Zugewinn stets mindestens null; damit muß ein Ehegatte nicht die von einem anderen Ehegatten erwirtschafteten Verluste ausgleichen. Da auch regelmäßig das Anfangsvermögen (§ 1377 Abs. 3) und das Endvermögen mit mindestens null anzusetzen sind, entsteht selbst dann kein Ausgleichsanspruch, wenn z.B. ein Ehegatte als Anfangsvermögen Schulden iHv 60.000,- Euro hatte, die bis zum Endstichtag gerade auf null zurückgeführt wurden (im Rahmen eines Ehevertrages kann von den Ehegatten jedoch das Anfangsvermögen mit einem Minuswert bestimmt werden). Ferner folgt aus diesem Grundsatz, daß ein negatives Anfangsvermögen nach § 1374 Abs. l auch dann mit null anzusetzen ist, wenn zwischen den beiden Stichtagen ein privilegierter Erwerb nach § 1374 Abs. 2 zuzurechnen ist; in diesem Fall erfolgt keine Verrechnung des negativen Anfangsvermögens mit dem höheren privilegierten Erwerb.
Dieser starre Mechanismus kann zu wirtschaftlich unbilligen Ergebnissen führen, so insbesondere, wenn der Vermögenszuwachs von einem hohen Minuswert zu einem lastenfreien Vermögen führt, während der geringere Zuwachs beim anderen Ehegatten im positiven Bereich liegt und dieser damit auszugleichen ist. Eine Korrektur ist nach § 1381 bzw. nach § 242 vorzunehmen, obwohl an sich die Härteklausel sowie die allgemeine Billigkeitsklausel nicht dazu dienen, im Gesetz getroffene Systementscheidungen zu korrigieren. Diese Rspr. des BGH widerspricht i.ü. eindeutig dem dem Zugewinn zugrunde liegenden Prinzip der Aufteilung des in der Ehe gemeinsam Erwirtschafteten.
(Geändert 05.03.2007 - 11:14:51) 2486 mal gelesen
Sehr geehrter Herr von der Wehl, ich bin Jurastudentin an der HU und schreibe eine Studienarbeit zum Thema Stichtagsprinzip und dessen Re...
Autor:
Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht - Hamburg + Kiel
Ähnliche Fachartikel
- Unterhaltsreduzierung durch Kurzarbeit bei Daimler AG?
- Schöner Trennen durch Mediation
- Einverständlich trennen durch Mediation
- Einverständlich trennen durch Mediation
- Durch vermeintlich gesparte Anwaltskosten 100 000 Euro verloren?
-
von diesem Autor:
- Goodwill freiberufliche Praxis - Doppelverwertungsverbot?
- Verwirkung Unterhalt wegen neuer Beziehung
- keine starre Umgangsregelung bei einem 16-jährigen Kind
- Wegfall Unterhaltspflicht wegen sittlichen Verschuldens - Alkohol- und Drogensucht
- Kindesunterhalt auch im Berufsgrundbildungsjahr