Unterhalt für immer 5/5

Das Familiengericht Wiesbaden hat in einem sogenannten Altfall entschieden, dass der im Jahr 1974 geschlossene Unterhaltsvergleich nach wie vor wirksam ist und nicht an heutige Verhältnisse anzupassen ist. Dies ist deshalb der Fall, weil damals der nacheheliche Unterhalt im Ehegesetz geregelt war, das durch die Unterhaltsregelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch zwar 1977 abgelöst wurde, weiter aber für frühere "Unerhaltstitel" (Urteile und Vergleiche) gilt. Damals war gesetzlich geregelt, dass der- oder diejenige, die nicht die Schuld am Scheitern der Ehe erhielt, Unterhalt beanspruchen konnte. Dies gilt für die vor 1977 geschiedenen Ehen weiter fort.

Der Text der Entscheiung ist abgedruckt in der Zeitschrift STREIT - Feministische Rechtszeitschrift, 2007, S. 162

Barbara Becker-Rojczyk
Fachanwältin für Familienrecht in Frankfurt am Main
Mediatorin

geschrieben am: 04.02.2008 - 13:13:06 von: Becker-Rojczyk in der Kategorie nachehelicher Unterhalt
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13.02.2009 - 11:03:15:
Meine Bekannte (fast 70 Jahre alt) wurde im Jahr 1974 geschieden, hat 1975 neu geheiratet. Dieser Mann ist mittlerweile verstorben. Nun wurd...
19.01.2009 - 11:39:10:
Mein Lebensgefährte lebt seit fast 3 Jahren in Scheidung. Die Scheidung hat er nach fast 27. Jahren Ehe eingereicht. Damit führte er laut ...
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Ich bin Grieche, in Griechenland lebend (ich habe auch eine Postadresse in Hamburg), seit 1 Juli 2008 geschieden ( Eheschliessung am 18 Aug....

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