Unterhalt zeitlich begrenzen 3/5

Auch wenn eine Ehe nicht von kurzer Dauer war, kann der Unterhalt zeitlich begrenzt werden. Bekanntlich ist eine Ehedauer von mehr als drei Jahren nicht mehr als kurz anzusehen, so dass eine Befristung oder Herabsetzung des Unterhaltanspruchs nach § 1579 Nr.1 BGB grundsätzlich ausscheidet. Jedoch kann eine zeitlich unbegrenzte Bemessung des Unterhalts auch bei einer langen Ehe unbillig sein. Der BGH hat erst wieder kürzlich entschieden, dass die lange Ehedauer einer Befristung nur dann entgegensteht, wenn und soweit es für den bedürftigen Ehegatten unzumutbar ist, sich dauerhaft auf den niedrigeren Lebensstandard, der seinen eigenen beruflichen Möglichkeiten entspricht, einzurichten (BGH, FamRZ 2006, 1006).

geschrieben am: 26.07.2007 - 19:25:28 von: in der Kategorie Unterhalt
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Fragen und Antworten: 3 Kommentare


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24.04.2009 - 22:38:27:
Ja, ja, so sind sie meine Artgenossen. Ich würde nie im Leben von meinem Exmann Unterhalt wollen. Getrennt ist getrennt! Dann muss ich auch...
20.08.2008 - 15:51:59:
Das spiegelt unsere geselschaft wieder.auch ich werde so behandelt und das nach über 25 Jahre Ehe.Das ist unser Dank das wir Hausfauen und ...
29.11.2007 - 12:07:08:
bin 22 jahre verheiratet.arbeite auf 400 Euro Basis.will mich scheiden lassen,da ich seelisch am ende bin,bin 52 jahre,wielange müsste mein...

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