Unterhaltsbedarf und staatliches Kindergeld 0/5

Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH (AZ XII ZR 34/03) ist das staatliche Kindergeld in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes anzurechnen. Ebenfalls sei auf den Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes seine (um eine Ausbildungspauschale verminderte) Ausbildungsvergütung in vollem Umfang bedarfsdeckend anzurechnen. Beides gelte nach dem BGH auch dann, wenn das Kind noch im Haushalt eines Elternteils lebt, der mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist.

geschrieben am: 23.07.2007 - 15:09:33 von: Moselle in der Kategorie Unterhalt
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