Unterhaltsrecht 2008: Die neue Eigenverantwortung 
Das neue Unterhaltsrecht tritt zum 01.01.2008 in Kraft. Es verändert wesentliche Bereiche des bisherigen Rechts, insbesondere die Generalklausel zum Ehegattenunterhalt nach der Scheidung.
Nach der Scheidung obliegt es demnach jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist er dazu (ausnahmsweise) außerstande, hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt nach den entsprechenden Vorschriften.
Mit der stärkeren Betonung der grundsätzlich eigenen Verantwortung soll das Prinzip der nachehelichen Solidarität in einer nach heutigen Wertvorstellungen akzeptablen und den Interessen der Eheleute gerecht werdenden Weise ausgestaltet werden. In den Vordergrund rückt der Grundsatz, dass durch den Unterhalt (nur noch) ein notwendiger Ausgleich für ehebedingte Nachteile erfolgen soll.
Ein Unterhaltsanspruch soll in Bezug auf die Obliegenheit zur eigenen Versorgung die Ausnahme sein, nicht die Regel und auch nur dann gegeben sein, wenn die entsprechenden Unterhaltstatbestände erfüllt sind. Bei der Auslegung dieser Unterhaltstatbestände dient der Grundsatz der Eigenverantwortung als Maßstab in Bezug auf die Höhe und die Dauer des Unterhalts nach der Scheidung.
So wird das bislang für den Betreuungsunterhalt von der Rechtsprechung der Obergerichte entwickelte Altersstufenmodell neu zu überdenken sein. Dabei wird künftig verstärkt darauf abzustellen sein, inwieweit aufgrund des konkreten Einzelfalls und der Betreuungssituation vor Ort eine Erwerbstätigkeit erwartet werden kann.
Das Prinzip der Eigenverantwortung führt aber auch dazu, dass künftig im Einzelfall ein Unterhaltsanspruch umso eher in Bezug auf seine Dauer und seine Höhe beschränkt werden kann, je geringer die ehebedingten – auf der Aufgabenverteilung während der Ehe beruhenden - Nachteile sind, die bei dem den Unterhalt begehrenden Ehegatten als Folge der Scheidung eintreten.
Rechtsanwalt Eric Schendel, Ihr Scheidungsanwalt in Mannheim
muss ich unterhalt während des trennungsjahr für sie zahlen wenn sie ein eheliches verhältnis eingegangen ist
31.08.2009 - 02:02:00:
Ihre Frage / Meinung?
17.04.2009 - 08:16:43:
ich bin berentet auf zeit soll noch für die zeit also bis 1.6.2010 rentebekommen soll bis hin nachehelichen unterhalt bekommen ,werde mit si...
Autor:
Eric Schendel
Philipp, Sudmann & Schendel
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