Unterhaltsreform kam zum 01.01.2008 – erste Ergebnisse 4.25/5

Die Unterhaltsreform ist zum 01.01.2008 in Kraft getreten und inzwischen liegen schon die ersten gerichtlichen Entscheidungen vor. Diese stehen in vielen Fällen in der Reihe der schon vor dem offiziellen Inkrafttreten ergangenen Entscheidungen.

Gewinner der Reform sind eindeutig die Kinder. In vielen Fällen sind die Verlierer der Reform die Elternteile die Unterhalt begehren. Dies unter dem Gesichtspunkt der sog. Erwerbsobliegenheit. Gerade hier zeigt sich aber immer wieder, dass es übermäßig stark darauf ankommt, wie genau vom Rechtsanwalt vorgetragen wird, denn die neue Reform beinhaltet neben dem Hauptschlupfloch „ehebedingter Nachteil“ auch ei-ne ganze Menge an weiteren Schlupflöchern, die bei entsprechendem Vortrag durch den Rechtsanwalt sowohl für als auch gegen den Unterhaltsanspruch genutzt werden können. Dies gilt insbesondere ebenso bei den beiden Punkten „Erwerbsobliegenheit“ und „Betreu-ungsmöglichkeit“. Auch in diesem Punkten ist für beide Seiten frühzeitiges Handeln schon fast zwingend notwendig um zukünftig ungewünschte Folgen zu vermeiden. Regelmäßig ist hier-bei der Rat des Fachanwaltes notwendig.

Auch für die Unterhaltsverpflichteten die Unterhalt an den getrennt lebenden oder gar den geschiedenen Ehepartner zahlen ist die Unterhaltsreform noch kein Freifahrtschein, sondern nur eine erheblich bessere Ausgangsposition.

Wichtig ist, dass dieses neue Unterhaltsrecht für fast alle Fälle gilt, gleich ob sie vor Gericht schon abgeschlossen sind oder noch laufen. Daher empfehle ich allen denjenigen, die von ihrem Ehepartner oder geschiedenen Ehepartner Unterhalt bekommen oder an diesen Un-terhalt zahlen sich intensiv mit diesem Thema zu befassen, denn ein auch nur vorübergehender Bestandsschutz der bisherigen Regelungen ist vom Gesetzgeber für die meisten Fälle ausdrücklich abgelehnt worden. Aus diesem Grunde häufen sich derzeit die Abänderungsver-fahren. Manchmal ist es auch möglich diese Abänderung ohne gerichtliche Hilfe zu schaffen.

Diejenigen, die auf diese geänderte Rechtslage nicht reagieren, gleich ob es die Unterhalts-berechtigten oder die Unterhaltsverpflichteten sind, haben in jedem Fall das Nachsehen, denn der Unerhaltsberechtigte muss schon jetzt damit rechnen, dass er zukünftig keinen oder weniger oder nur noch zeitlich befristet Unterhalt bekommt und der Unterhaltsberechtigte weiter zahlt evtl. schon jetzt obwohl er gar nicht mehr zahlen müsste.

Positiv wirkt sich die Reform für viele Kinder aus. Diese bekommen nun ihren Unterhalt grund-sätzlich bevorzugt vor allen anderen Unterhaltsansprüchen. Dies freut sicherlich auch die betreuenden Elternteile, denn meistens wird der Kindesunterhalt von den Unterhaltsverpflich-teten pünktlich und klaglos gezahlt.

Gleichzeitig zur Unterhaltsreform hat sich auch die Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2008 geän-dert. Auch hier wirken sich die Änderungen in vielen Fällen zu Gunsten der Kinder aus.

Als Fazit bleibt daher die klare Aussage: Wer Ehegattenunterhalt in der Trennungszeit oder im nachehelichen Bereich zahlt oder bekommt und sich nicht jetzt mit diesem Thema intensiv beschäftigt ist es selbst schuld. Der Rat eines Fachanwaltes ist hier dringend nötig.

Rechtsanwalt Mag. rer. publ. Johannes Hakes



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geschrieben am: 01.02.2008 - 09:41:10 von: hakes in der Kategorie Unterhalt 2008
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09.02.2010 - 14:51:36:
Hallo, ich hätte einer frage über unterhalt.Ich bin Mutter von 3 kinder arbeite als minijobler,im falle einer scheidun steht mir eine unte...
08.07.2009 - 16:50:10:
meine frage:mein Mann geht ab den 01.08.09 in einer transfergesellschaft für 1jahr.und danach in rente.Muss er dann auch noch unterhalt an ...
26.01.2009 - 21:49:30:
bin seit 2 Jahren geschiden nach 20jähriger Ehe.Beide Kinder sind 23 & 20 Jahre alt und haben ein festes Einkommen. Trozdem muß ich meine...

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