Unterhaltsreformgesetz  5

Leider hat die Bundesregierung die beabsichtigte Unterhaltsreform angesichts der arbeitsintensiven Auseinandersetzungen um die Gesundheitsreform längere Zeit hinten angestellt. Die Anwaltschaft wartet dringend auf die Umsetzung der längst überfälligen Reformen. Es ist daher zu begrüßen, dass das Gespräch der Fraktionsvorsitzenden am Donnerstag, den 22.03.07 die Chancen auf ein In-Kraft-Treten- zum 01.07.07 offensichtlich wieder erhöht hat. Allerdings sollte der von Frau Zypries nun in abgeänderter Form vorzulegende Entwurf auch die Punkte berücksichtigen, welche die Praktiker des Unterhaltsrechtes (und hierzu zählt in hohem Maße die Anwaltschaft) immer wieder unermüdlich anmahnen: Transparenz und Klarheit für die Betroffenen! In dem verständlichen Wunsch, jedem Einzelfall gerecht zu werden, verzichtet man im Unterhaltsrecht in vielen Passagen auf klare und eindeutige Regelungen. Dies führt für den Praktiker aber oft dazu, dass er seinem Mandaten keine verbindliche Unterhaltsberechnung an die Hand geben kann, weil das eingeräumte richterliche Ermessen und die unbestimmten Rechtsbegriffe zahlreicher Unterhaltsnormen dies nicht zulassen.

Handlungsbedarf besteht m.E. auch bei folgenden Punkten:

Was spricht bspw. dagegen, eine Norm aufzunehmen, welche die Dauer einer nachehelichen Unterhaltspflicht dem Grundsatz nach auf die Ehezeit als Höchstdauer beschränkt (und einige Ausnahmen zulässt)?

Warum erhalten Väter und Ehemänner, die unterhaltspflichtig und leistungswillig sind, nicht auch weiterhin die Steuerklasse III? So ließen sich einige Mangelfälle - und nebenbei - auch öffentliche Leistungen in Form von Unterhaltsvorschuss und Hilfe zum Lebensunterhalt vermeiden. Das Grundgesetz will die Familie unterstützen. Väter, die Unterhalt zahlen, kommen ihrer Verantwortung für die Familie nach. Warum werden sie dann steuerlich durch den Wechsel von III in I benachteiligt?

Es gibt hier noch viel für uns Anwälte zu tun. Finanzpolitische und wahlkampfstrategische Überlegungen der Parlamentarier sollten hier nicht auf Kosten derjenigen, die Unterhalt zahlen sollen, durchgedrückt werden.

geschrieben am: 23.03.2007 - 04:47:05 von: Rudolph in der Kategorie Aktuelles
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Fragen und Antworten: 1 Kommentar


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21.11.2007 - 00:58:30:
Sollte das Unterhaltsreformgesetz erst zu I/2008 in Kraft treten, werden Scheidungen nach altem Recht in das neue Recht übergehen? Wie sieht...

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Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht

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