Verwirkung des Ausbildungsunterhaltes
Eine 25 jährige Tochter verlangt vom Vater Ausbildungsunterhalt für eine Berufsausbildung als Erzieherin. Ihre Vorgeschichte war wie folgt: nach dem Schulabschluß mit 18 Jahren ein halbes Jahr vertrödelt.
Der Fall:
die inzwischen 25 jährige Tochter verlangt vom Vater Ausbildungsunterhalt für eine Berufsausbildung als Erzieherin. Ihre Vorgeschichte war wie folgt: nach dem Schulabschluß mit 18 Jahren ein halbes Jahr vertrödelt. Die erste Lehre wurde vom Lehrherrn nach 1,5 Jahren beendet, da sie am Wochenende ohne Erlaubnis in die Firma gegangen war und dort für Privatzwecke an teuren Maschinen hantiert hatte. Danach wieder 1/2 Jahr vertrödelt. Die 2. Lehre nach 3 Monaten ohne Begründung abgebrochen. Danach mehr als 3 Jahre gejobbt und nun die Ausbildung, für die der Vater Unterhalt zahlen soll.
Das Amtsgericht hat der Tochter tatsächlich noch einen Ausbildungsunterhalt zugesprochen. Das Gericht war der Auffassung sie hätte Anspruch auf die Finanzierung einer Ausbildung und diese habe der Vater noch nicht gezahlt.
Erst das OLG gab dem Vater Recht und wies die Klage der Tochter ab. Mit ihrem Verhalten habe die Tochter gegen das Gegenseitigkeitsverhältnis verstoßen.
(Geändert 02.03.2007 - 12:54:40) 3428 mal gelesen
Mein Sohn hat vor 4 Jahren seine erste Ausbildung abgebrochen. Danach keine Angebote von der Arbeitsagentur aber auch keine Bemühungen um A...
02.01.2010 - 11:37:14:
Ihre Frage / Meinung?
07.07.2009 - 21:42:03:
enn eine Ausbildung zur Erzieherin abgebrochen wird, weil sie angeblich nicht zusagt- aber erst 10 Monate später- nachdem Sie aus dem Elter...
Autor:
Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht - Hamburg + Kiel
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