Wegfall der Berliner Tabelle - einheitliches Unterhaltsrecht für Kinder in "Ost" und "West"
Seit dem 01.01.2008 ist die Unterhaltsrechtsreform in Kraft. Damit entfällt die Berliner Tabelle als Vortabelle zur Düsseldorfer Tabelle. Denn die Differenzierung in unterschiedliche Bedarfssätze für Trennungskinder in "Ost" und "West" ist entfallen. Nunmehr gelten im alten Bundesgebiet und den neuen Bundesländern (einschließlich Ost-Berlin) ausnahmslos gleiche Unterhaltssätze, die je nach Einkommensgruppe (1 bis 10) als Vomhundertsatz des Mindestbedarfs zu ermitteln sind.
Wenn Sie also im Besitz eines noch auf den Regelbetrag "Ost" (§ 2 der RegelbetragVO) lautenden Alttitels sind, so ist unbedingt eine Neuberechnung des Zahlbetrages zu empfehlen. Es gibt mehr Unterhalt für Ihr/e Kind/er!
Ich habe bis jetzt 230 Euro für meinen 10jährigen Sohn als Unterhalt bekommen. Lohnt sich eine Neuberechnung?
06.01.2008 - 16:40:27:
Habe bisher für meine beiden Kinder (3 und 5 Jahre alt) nach Regekbetragnach §§ 1612a-1612c BGB je 171 Euro bekommen. Lohnt sich eine Neu...
Autor:
Rechtsanwalt & Mediator Ernst Andreas Kolb
ADVOKOLB Berlin
Ähnliche Fachartikel
- Wegfall des Trennungsunterhaltes bei Aufnahme intimer Beziehung
- Wegfall Unterhaltspflicht wegen sittlichen Verschuldens - Alkohol- und Drogensucht
- BGH: Rechte der nichtehelichen Kinder gestärkt
- Kindesunterhalt bei hälftiger Betreuung (Wechselmodell) Barunterhaltspflicht bei volljährigen Kinder
- Berücksichtigung berufsbedingter Fahrtkosten beim Mindestunterhalt für minderjährige Kinder
-
von diesem Autor:
- Wegfall der Berliner Tabelle - einheitliches Unterhaltsrecht für Kinder in "Ost" und "West"
- Familiäre Gewalt unbedingt dokumentieren!