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Wohnkostenanteil des Selbstbehaltes

Immer wieder stellt sich die Frage, inwiefern die Mietkosten oder sonstigen Wohnungskosten den Selbstbehalt beeinflussen können. Dabei ist zu beachten, dass sowohl der angemessene als auch der notwendige Selbstbehalt einen Wohnkostenanteil enthalten. In dem Fall, in dem die Wohnkosten den so bereits berücksichtigten Wohnkostenanteil übersteigen und die Kosten auch nicht durch einen Umzug verringert werden können, kann eine angemessene Erhöhung des Selbstbehaltes geboten sein. Im Gegenzug kann der Selbstbehalt verringert werden, wenn der Unterhaltsschuldner z.B. mietfrei wohnt, weil er nach der Trennung zu seinen Eltern gezogen ist oder nur eine geringere Miete zu zahlen hat, als der in dem Selbstbehalt eingearbeitete Betrag.

geschrieben am: 07.12.2007 - 12:28:51 von: vonderwehl in der Kategorie Unterhalt
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Fragen und Antworten: 6 Kommentare


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28.08.2009 - 18:36:28:
Hallo habe eine frage ich arbeite als schichtler verdiene 1700 euro mtl.meine noch frau am 2 sep. scheidung arbeitet 1200 mtl. sie will von ...
03.03.2009 - 15:05:54:
Der Selbstbehalt von € 1000 ist aber gering, wenn ich, um in der Nähe des Kindes (und der noch nicht geschiedenen Frau) zu leben, im glei...
08.08.2008 - 17:45:44:
das neue scheidungsrecht sagt Du sehe zu das Du dich bemühen tust.Selbst ist die Frau,Da wird nicht mal mehr gefragt,nach schuld und Jahre....

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