Züchtigungsrecht Koran - Scheidung Frankfurt 0/5

Was ist geschehen bzw. was wissen wir bisher?

In einem Scheidungsverfahren vor einem Deutschen Gericht war wohl ausländisches Recht (hier Marokko) anzuwenden, was an sich nicht ungewöhnlich ist. Die Frau wollte vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden, weil ein Festhalten an der Ehe aufgrund von Gewalt unzumutbar sei. Die Richterin meinte, da im Rechtskreis der Eheleute das Züchtigungsrecht eine Rolle spielen würde, läge kein Härtegrund vor. (die Frage nur, warum das Trennungsjahr und warum eine Härtescheidung aus dem Deutschen Recht? Werden hier nicht die Rechtssysteme munter gemischt?)

Die Deutsche Rechtsseele schreit auf und ich denke (im Moment) zu Recht.

Auch wenn wir bislang nicht prüfen konnten, ob z.B. noch Übergriffe des Mannes nach der wegen der Gewalttätigkeiten erfolgten Trennung zu befürchten sind. Nur dann läge ein Härtegrund vor. Unterstellen wir die Gewaltdrohungen mal als akut. Nehmen wir auch an, dass das Recht des Königreiches Marokko grundsätzlich ein Züchtigungsrecht des Ehemannes vorsieht und dieses Recht hier grds. anzuwenden ist.

Hat die Richterin dann nicht konsequent und richtig entschieden? Muss sie nicht nach dem anzuwendenden Recht entscheiden?

Nein, hat sie m.E. nicht. Das marokkanische Züchtigungsrecht verstößt gegen fundamentale Grundsätze (den sog. ordre public) des deutschen Rechts. Damit darf es in diesem Punkt nicht zur Anwendung kommen.

Die menschliche Komponente sollten wir aber nie vergessen: die Richterin hat niemanden einen körperlichen Schaden zugefügt und ich lese gerade im RA-BLOG dazu folgendes:

Zitat aus RA-BLOG

Nachdem sie eine Härtefallscheidung mit Verweis auf ein im Koran vorgesehenes Züchtigungsrecht abgelehnt und damit Empörung bei den Medien ausgelöst hatte, lässt die Richterin am Amtsgericht Frankfurt nun über den Pressesprecher des Gerichts, Bernhard Olb, ihr Bedauern mitteilen:

Sie sei "entsetzt über die Reaktion", die der Fall hervorgerufen habe, (...). Ihr sei die politische Tragweite und Sprengkraft ihrer Erklärung nicht bewusst gewesen. Keinesfalls, so Olb, habe sie aber mit ihrem Verweis auf religiöse Regeln diese auch billigen wollen: "Das war nie ihre Intention. Im Rückblick versteht sie es selber nicht." Kurzum: "Sie bedauert ihren Fehler." (...) Aus ihrer Sicht sei aber mit dem Näherungsverbot für den Ehemann der Antragstellerin ausreichend Schutz geboten worden, erläuterte Olb weiter. (Spiegel Online)


Das gegen den Ehemann laufende Ermittlungsverfahren sei der Richterin nicht bekannt gewesen, andernfalls hätte sie vielleicht anders entschieden.

Die Richterin möchte derzeit keinen direkten Kontakt zu den Medien, da sie sehr belastet sei. Bereits vor zehn Jahren war sie ins öffentliche Interesse gerückt, nachdem ein Polizeibeamter in ihrem Richterzimmer seine Lebensgefährtin erschossen und auch auf die Richterin geschossen hatte, die aber unverletzt blieb."
Zitat Ende

geschrieben am: 23.03.2007 - 18:38:50 von: vonderwehl in der Kategorie Scheidung
(Geändert 23.03.2007 - 21:32:22) 2127 mal gelesen
Fragen und Antworten: 1 Kommentare


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gesendet von
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03.05.2009 - 22:12:12:
Komisch nur, dass man seine Meinung ändert, sobald die Medien ins Spiel kommen.. Das ist nur traurig, mehr Worte finde ich dafür nicht!

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