Scheidung Online

Scheidung Online

Ehescheidung 24.de

Ehescheidung 24.de

 

Tipps & Tricks

Lassen Sie Ihre (nichtigen ?) Ehevertrag prüfen !

Der BGH hat 2004 nach den Vorgaben der BVerfGerichtes seine Rechtsprechung zu Eheverträgen modifiziert. Danach ist ein Ehevertrag 2-stufig zu prüfen.

1. Ob er (Zeitpunkt Abschluß) unwirksam und damit nichtig ist (Wirksamkeitsprüfung),
wenn er dies nicht ist

2. Ob der Vertrag (Zeitpunkt Scheidung) durch Entwicklungen in der Ehe/Familie unangemessen geworden ist (Angemessenheitskontrolle).

Beispiel: Eheleuten vereinbaren bei Heirat den Ausschluß des Versorgungsausgleiches. In den folgenden 20 Jahren Ehe sind 3 Kinder geboren, welche die Frau im wesentlichen betreut hat und dementsprechend nicht gearbeitet hat. Bei Scheidung beruft sich sich der Mann auf den Ausschluß im Ehevertrag. Dieser Vertrag wäre nicht unwirksam, aber wegen der Unangemessenheit anzupassen.

Es schlummern viele unwirksame bzw. nicht mehr angemessene Eheverträge in den Schubladen und Tresoren.

Tipp: Lassen Sie Ihren älteren Ehevertrag prüfen und passen Sie ihn ggfls. an die geänderten Umstände an. Die BGH-Rechtsprechung gilt auch für alte Verträge, da sich nicht die Gesetze, sondern nur die Rechtsprechung geändert hat.
Wichtig: grds. führt, da ein Ehevertrag einen Gesamtlebenssachverhalt regeln soll, ein nichtiger Vertragsteil zur Gesamtnichtigkeit des Ehevertrages. Auch die berühmte salvatorische Klausel schützt davor nicht. Schützen Sie sich davor und lassen Sie Ihren Ehevertrag von einem Familienrechtler prüfen.

Wenn ich Ihnen bei der Umsetzung behilflich sein soll kontaktieren Sie mich unter 0431- 91116 oder per Mail

Weitere Tipps und Tricks zur Scheidung

Copyright 2004 von der Wehl - Site Map Ehescheidung 24 . de - Tipps zu Scheidung Unterhalt und Sorgerecht