Fachanwalt für Familienrecht |
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Tipps & Tricks
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Lassen Sie Ihre (nichtigen ?) Ehevertrag prüfen ! Der BGH hat 2004 nach den Vorgaben der BVerfGerichtes seine Rechtsprechung
zu Eheverträgen modifiziert. Danach ist ein Ehevertrag 2-stufig zu
prüfen. 2. Ob der Vertrag (Zeitpunkt Scheidung) durch Entwicklungen in der Ehe/Familie
unangemessen geworden ist (Angemessenheitskontrolle). Tipp: Lassen Sie Ihren älteren Ehevertrag prüfen
und passen Sie ihn ggfls. an die geänderten Umstände an. Die
BGH-Rechtsprechung gilt auch für alte Verträge, da sich nicht
die Gesetze, sondern nur die Rechtsprechung geändert hat. Wenn ich Ihnen bei der Umsetzung behilflich sein soll kontaktieren Sie mich unter 0431- 91116 oder per Mail |
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