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Tipps & Tricks

Achtung nach Scheidung - Problem Krankenkasse

Ein Tipp meist für frisch geschiedene Frauen: wenn Sie bislang kostenfrei als Familienmitglied in der Krankenkasse des Ehemannes mitversichert waren, müssen Sie sich mt einer Ausschlußfrist von 3 Monaten nach Rechtskraft der Scheidung um eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse bemühen. Zuständig ist die bisherige Krankenkasse des Ehemannes. Die Frist von 3 Monaten ist unbedingt zu beachten!!!

Wenn ich Ihnen bei der Umsetzung behilflich sein soll kontaktieren Sie mich unter 0431- 91116 oder per Mail

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