Fachanwalt für Familienrecht |
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Tipps & Tricks
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Achtung bis Scheidung - Problem Realsplitting wenn Ihr Mann von Ihnen die Zustimmung zum sogenannten Realsplitting
erwartet (Realsplitting = den Unterhalt, den er an Sie zahlt, läßt
er als Freibetrag eintragen und Sie müssen diesen Unterhalt als Einkommen
versteuern, während er Ihnen die Nachteile abnehmen muß) müssen
Sie aufpassen, dass Sie durch den als Einkommen geltenden Unterhalt nicht
Ihren Anspruch auf kostenlose Mitversicherung als Familienmitglied verlieren,
weil der an Sie gezahlte Unterhalt 1/7 der sogenannten monatlichen Bezugsgrenze
(§ 10 I Nr.5 SGB V, 18 SGB) in der gesetztlichen Sozialversicherung
(der genaue Betrag ändert sich jährlich) übersteigt. In
diesem Fall muß der Mann Ihnen nicht nur die steuerlichen Nachteile,
sondern auch die Mehrkosten für Ihre eigene freiwillige Krankenversicherung
ersetzen. |
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