Fachanwalt für Familienrecht |
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Tipps & Tricks
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Wie vermeidet man die Zahlung des Prozeßkostenvorschusses?Fall: Sie werden mit wahrscheinlich großem Erfolg aufgefordert für die zu erwartenden Prozeßkosten Ihres mittellosen Partners einen sog. Prozeßkostenvorschuß zu zahlen. So etwas gibt es tatsächlich, auch wenn Sie es kaum glauben. Gleichzeitig schulden Sie später sicherlich Zugewinnausgleich. Tipp: Zahlen Sie einen Vorschuß auf den noch zu berechnenden Zugewinn a conto. Damit kann der Ehepartner keinen Prozeßkostenvorschuß mehr verlangen, denn nun hat er ja Geld für seine Anwalts- und Gerichtskosten. |
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