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Tipps & Tricks

Vater oder Mutter sind im Pflegeheim und die Rente reicht nicht

Es kommt der Sozialhilfeträger aus übergeleitetem Recht und verlangt Unterhalt für die Eltern. Grundsätzlich ok, aber hier gelten Sonderregeln (unbedingt Anwalt konsultieren):

es gilt der "Superselbstbehalt" (ca. 1.250,00 EUR)
weitere ca. 10% des Einkommens können als angemessene Vorsorgeleistungen abgesetzt werden
weitere 50 % des über dem Selbstbehalt liegenden Einkommens muß dem Kind verbleiben (so einige OLG´s)
Schulden sind großzügig abzusetzen.

Verwirkung ist zu prüfen, wenn die Eltern sich nie um das Kind gekümmert haben

Wenn ich Ihnen bei der Umsetzung behilflich sein soll kontaktieren Sie mich unter 0431- 91116 oder per Mail

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