Scheidung Online

Scheidung Online

Ehescheidung 24.de

Ehescheidung 24.de

 

Tipps & Tricks

Warum sollten Sie die Scheidung manchmal verzögern?

Die Scheidung sollte verzögert werden - und es gibt Möglichkeiten dies mehrere Jahre zu schaffen – bei ganz bestimmten Sachverhalten. Tipps wie verzögert werden kann, stelle ich noch dar. Eine Verzögerung kann aus folgenden verschiedenen Gesichtspunkten sinnvoll sein:

Allgemein: eine Verzögerung kann immer dann sinnvoll sein, wenn der andere Ehepartner schnell geschieden werden will oder muß (ein Kind ist unterwegs o.ä) und durch Verzögerungen bei ihm größere Zugeständnisse bei Unterhalt, Zugewinn usw. erwartet werden kann.

wegen Unterhalt

Aus unterhaltsrechtlicher Sicht kann es Sinn machen die Scheidung zu verzögern wenn:

° Sie nachehelichen Ehegattenunterhalt per Vertrag ausgeschlossen haben.

Trennungsunterhalt dagegen kann nicht wirksam ausgeschlossen werden. Je länger sich die Rechtskraft der Scheidung verzögert, je länger können Sie erfolgreich Unterhalt verlangen.

° Sie nur sehr kurz (unter 2 Jahre) verheiratet waren.

Bei kurzer Ehedauer steht Ihnen idR. kein Unterhaltsanspruch oder nur ein gekürzter Anspruch zu. Je länger die Zeit bis zur Rechtskraft andauert, desto stärker kann Ihre Position werden.

° Bei älteren Beamten:

nach Scheidung muß der Ehepartner, der über Beihilfe und private Zusatzversicherung mit dem Beamten abgesichert war, wiederum privat versichert werden. Diese Kosten, die bei Frauen über 55 schnell an 1.000,00 EUR gehen, müssen zusätzlich zum Elementarunterhalt gezahlt werden.

Wegen des Versorgungsausgleich (VA)

Verzögerung ganz wichtig für den Fall:

Der Ehepartner ist lebensbedrohlich erkrankt und hat eine gute Rente zu erwarten. Solange die Ehe nicht geschieden ist, muß die Rentenversicherung eine Witwenrente zahlen. Nach Scheidung gehen Sie leer aus.

Hier lesen Sie mehr zum Fällen mit Todkranken Ehegatten

Weitere Tipps und Tricks zur Scheidung

Copyright 2004 von der Wehl - Site Map Ehescheidung 24 . de - Tipps zu Scheidung Unterhalt und Sorgerecht