Scheidung Online

Scheidung Online

Ehescheidung 24.de

Ehescheidung 24.de

 

Tipps & Tricks

Der Spitzenverdiener und die Luxusgattin

Sie sind Spitzenverdiener und die Luxusgattin fordert Sie anwaltlich auf für die Unterhaltsberechnung über Ihr Einkommen Auskunft zu erteilen. Dies wollen Sie wahrscheinlich nur ungern. Wir reden hier nur über Unterhaltsbeträge von mehr als 5.000,00 EUR monatlich, also echten Spitzenverdienern.

Tipp: Teilen Sie dem gegnerischen Anwalt mit, er möge den Bedarf der Gattin darlegen. Sie würden den berechtigten Bedarf an Unterhalt selbstverständlich vollständig erfüllen.

In diesen Bereichen gilt nicht mehr der Quotenunterhalt (die berühmten 3/7tel), sondern die Luxusgattin muß ihren konkreten Bedarf darlegen. Also keine Auskunftsverpflichtung für Sie.

Weitere Tipps und Tricks zur Scheidung

Copyright 2004 von der Wehl - Site Map Ehescheidung 24 . de - Tipps zu Scheidung Unterhalt und Sorgerecht