Fachanwalt für Familienrecht |
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Tipps & Tricks
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Den Zugewinn durch Steuerlasten verringern Lassen Sie durch Ihren Steuerberater alle steuerlichen Verpflichtungen
zum Stichtag (§ 1384 BGB, Regelfall: Zustellung der Scheidung) berechnen.
Es ist unerheblich, ob Steuererklärungen bereits abgegeben wurden
oder Steuerbescheide dazu vorliegen. Eine Steuerschuld, die beim Stichtag
bereits entstanden war, wird den Zugewinn und damit den von Ihnen zu zahlenden
Zugewinnausgleich mindern. Wenn ich Ihnen bei der Umsetzung behilflich sein soll kontaktieren Sie mich unter 0431- 91116 oder per Mail |
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