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Tipps & Tricks

Den Zugewinn durch Steuerlasten verringern

Lassen Sie durch Ihren Steuerberater alle steuerlichen Verpflichtungen zum Stichtag (§ 1384 BGB, Regelfall: Zustellung der Scheidung) berechnen. Es ist unerheblich, ob Steuererklärungen bereits abgegeben wurden oder Steuerbescheide dazu vorliegen. Eine Steuerschuld, die beim Stichtag bereits entstanden war, wird den Zugewinn und damit den von Ihnen zu zahlenden Zugewinnausgleich mindern.
Aber Achtung: Erstattungsansprüche erhöhen natürlich dementsprechend den Ausgleichsanspruch. Derjenige, der mit Geld zu rechnen hat muß sich gut überlegen, ob er die Steuerfragen anspricht, wenn diese bislang unerwähnt geblieben waren.

Wenn ich Ihnen bei der Umsetzung behilflich sein soll kontaktieren Sie mich unter 0431- 91116 oder per Mail

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