Fachanwalt für Familienrecht |
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FAQ
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Beispielfall ScheidungDie Anwaltskosten berechnen sich im Scheidungsverfahren nach dem Gegenstandswert. Dieser Wert wird idR. vom Gericht errechnet und ergibt sich aus dem 3-fachen Monatsnettogehalt beider Eheleute. Beispiel einer kinderlosen Ehe: Ehemann ist Angestellter und verdient monatlich 2.567,00 Euro netto. Nach der Gebührentabelle, die für alle Anwälte Grundlage
ist, ergibt sich bei diesem Beispielswert eine
1,3 Verfahrensgebühr netto von 735,80 Euro. So würde die übliche
Kostenrechnung (ohne Gerichtskosten) aussehen:
So würde die Rechnung aussehen, wenn bei unserer Beauftragung der Gegenstandswert aufgrund der Einvernehmlichkeit der Scheidung um 25 % reduziert wird:
Die Ersparnis an Anwaltskosten beträgt weitere fast 15 %. Insgesamt erspart das RVG und eine Streitwertreduzierung wiederum rund 1/3 der Anwaltskosten.
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