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Häufig auftretende Fragen zu Scheidungen bei Ausländern

Frage: Ich bin Deutscher, lebe aber im Ausland. Kann ich mich dennoch in Deutschland scheiden lassen?

Antwort: Ja, immer vor dem AG Berlin Schöneberg


Frage: Wir sind beide polnische Staatsbürger und leben in Deutschland. Können wir uns in Deutschland scheiden lassen?

Antwort: Ja, da sie beide in Deutschland leben


Frage: Wir sind beide Italiener, haben in Italien geheiratet und leben seit 20 Jahren in Deutschland und seit 1 Jahr getrennt. Können wir uns nach Deutschem Recht scheiden lassen?

Antwort: Nein, es ist zwar ein deutsches Gericht zuständig, aber es ist das italienische Recht anzuwenden, nach dem erst einen Trennungszeit absolviert werden muß.


Frage: Wir haben in Las Vegas geheiratet. Müssen wir für die Scheidung wieder in die USA reisen?

Antwort: NEIN! Die deutschen Gerichte sind zuständig, wenn:

  • wenigstens einer der beiden Eheleute Deutscher ist, gleich ob er im Inland oder im Ausland wohnen
  • beide Eheleute Ausländer sind und zu Beginn des Verfahrens beide in Deutschland leben.

Frage: Ich bin Holländer und meine Frau ist Deutsche. Wir haben beide in Belgien gelebt, weil wir bei der EU gearbeitet haben. Ich bin jetzt wieder in Holland und meine Frau in Deutschland. Wo können wir geschieden werden?

Antwort: jetzt wird es kompliziert. Es ist nun zu prüfen, zu welchem der drei Staaten die engsten gemeinsamen Verbindungen bestehen. Das kann Belgien sein. In diesen Fällen ist dringend anzuraten durch einen notariellen Vertrag eine übereinstimmende Rechtswahl auf ein Land zu treffen. Eine Deutsche kann allerdings immer in Deutschland geschieden werden.


Frage: Ich habe in Litauen einen Litauer geheiratet und haben gemeinsam in Deutschland gelebt. Wir leben jetzt getrennt . Er ist in Litauen und ich weiß seine Anschrift gar nicht. Wo und wie beantrage ich die Scheidung ?
Ist es vor einem deutschen Amtsgericht möglich?
Das Amtsgericht, wo die Ehewohnung war oder wo ich heute wohne?
Oder muss ich in Litauen auch etwas beantragen?


Antwort: wenn Sie in Deutschland leben, sind die deutschen Familiengerichte zuständig. Wenn der Ehemann unbekannten Aufenthalts ist, ist das für Ihren Wohnort zuständige Amtsgericht anzurufen.
Die Zustellungen müssen, wenn der Aufenthalt des Ehegatten unbekannt ist, "öffentlich" erfolgen. Befragen sie dazu den Anwalt.
Wenn beide Ehepartner Litauer sind, gilt für die Scheidung Litauisches Familienrecht. Dieses wird vom deutschen Gericht angewandt.
Die Scheidung muß später nach den Litauischen Gesetzen von den dortigen Behörden nach den dortigen Verfahren anerkannt werden, damit Sie auch in Litauen als geschieden registriert sind.

Die verschiedenen Trennungszeiträume bei der Scheidung

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