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Kurzform - Die Reform des Unterhaltsrechtes zum 01.04.2007

In Deutschland werden im Jahr mehr als 230.000 Ehen geschieden (was meist nur den Scheidungsanwalt erfreut). In der Realität bleibt es nicht bei der einen Familie, sondern viele der Scheidungsopfer gründen häufig Zweit- und Drittfamilien (Patchwork-Familien). Die erste Ehefrau betreut die „alten“ Kinder und mit der neuen Frau hat der Mann auch wieder (neue) Kinder. Sein Gehalt ist aber nicht gestiegen und reicht nicht für alle. Alle fordern aber ihr Recht. Dieser Realität will die Bundesregierung mit einer Reform des Unterhaltsrechtes Rechnung tragen.

Ausgangspunkte

1. Die bisherige Vorstellung einer Ehe als lebenslange Versorgungsgemeinschaft muß verändert werden. Der in der Ehe gemeinsam erworbene Lebensstandard (die sog. ehelichen Lebensverhältnisse) beider Partner soll nicht mehr die Grundlage der Unterhaltszahlungen sein. Nach der Reform entscheiden die Familiengerichte mit größerem Spielraum , wie lange der betreffende Partner im Einzelfall Unterhaltszahlungen leisten soll (Stichwort zeitliche Begrenzung). Damit entscheiden die Gerichte auch, wann für den Unterhaltsempfänger eine Rückkehr in den eigenen Beruf, z. B. nach der Kindererziehung, wieder zumutbar ist.

2. Die Eigenverantwortung nach gescheiterter Ehe soll gesteigert werden. In der Praxis haben die geschiedene Frauen Unterhaltsansprüche gegenüber ihren Exmännern. Mit der Reform wird von ihnen nach der Scheidung eine selbstverständliche Rückkehr in den eigenen Beruf erwartet. Die klassische lebenslange Versorgungsehe soll so abgeschafft werden.

Die wichtigsten Eckpunkte der Reform sind:

Förderung des Kindeswohls

Bislang haben Ex-Partner und Kinder im Unterhaltsrecht einen gleich starken Anspruch (den gleichen Rang) auf Unterhaltszahlungen. Nach der Reform gibt es eine veränderte Rangfolge der Unterhaltsansprüche. Kinder stehen auf dem ersten Rang. Erst wenn diese Unterhaltszahlungen geleistet sind, können/müssen Unterhaltszahlungen an frühere Partner geleistet werden.
In der Rangordnung folgen die Mütter, die Kinder zu versorgen haben. Geschiedene Ehegatten, die keine Kinder versorgen, haben damit einen schlechteren rang und so meist weniger Unterhaltsansprüche. Auch die Rangfolge der Folgeehen verändert sich. Künftig haben die erste und die zweite Ehefrau, die Kinder betreuen, den gleichen Rang auf den nachehelichen Unterhalt (bislang war die erste Ehefrau besser gestellt).

Der Kindesunterhalt ist vorrangig, um die hohe Zahl minderjähriger Sozialhilfeempfänger zu reduzieren. 38% aller Sozialhilfeempfänger sind Kinder, meist Kinder allein erziehender Mütter, die keinen Kindesunterhalt bekommen.

Der Betreuungsunterhalt für nicht verheiratete Mütter soll demnächst über die bisherigen drei Jahre hinaus gehen.

Wer verbessert sich:

- die Kinder (im Mangelfall)
- die 2. Ehefrau, wenn sie Kinder erzieht
- die nicht verheirateten Mütter

Wer verschlechtert sich:

- die erste Ehefrau ohne Kinder
- alle erziehenden Mütter, da sie früher wieder arbeiten müssen

Ausführliche Darstellung der Unterhaltsrechtsreform 2007

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